Zerstörerische Baggerfahrt: Nun kommen weitere Hintergründe ans Licht!

Von Nico Pointner

Grünsfeld/Tauberbischofsheim - Der Mann (†38), der mit einem Bagger Chaos und Zerstörung im Nordosten Baden-Württembergs anrichtete, steckte neuen Erkenntnissen zufolge nicht nur in beruflichen Schwierigkeiten.

Die Verfolgungsjagd mit dem Bagger am 31. Dezember hielt eine Stunde an.
Die Verfolgungsjagd mit dem Bagger am 31. Dezember hielt eine Stunde an.  © Fabian Koss/onw-images/dpa

Zwei bis drei Monate vor der Tat sei es zur Trennung von seiner Ehefrau gekommen, bestätigte die Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur. Seitdem habe der Mann auch nicht länger in der gemeinsamen Wohnung gelebt.

Der 38-Jährige sei Vater von vier Kindern gewesen. Von wem die Trennung ausging, konnte der Sprecher nicht sagen.

Der Mann hatte am Silvesternachmittag in der kleinen fränkischen Stadt Grünsfeld (Main-Tauber-Kreis) mit einem Bagger Fahrzeuge und Gebäude gerammt und mehrere Polizisten bei einer Verfolgungsjagd verletzt.

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Er wütete auf dem Gelände einer Baufirma in Grünsfeld, bei der er gearbeitet hatte, und bei einem Autohaus im nahe gelegenen Tauberbischofsheim, das dem Inhaber der Baufirma gehört.

Der 38-Jährige war nach seiner Zerstörungsfahrt mit dem Bagger von der Polizei erschossen worden.

Streit ums Geld: Lohnzahlung an Baggerfahrer blieb aus

Der Mann (†38) entwendete den Bagger vom Gelände des ehemaligen Arbeitgebers.
Der Mann (†38) entwendete den Bagger vom Gelände des ehemaligen Arbeitgebers.  © Marius Bulling/dpa

Es habe immer wieder Streit zwischen dem Mann und seinem alten Arbeitgeber gegeben, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Baggerfahrer habe Ende Januar 2023 bei dem Unternehmen gekündigt. Danach sei er als Baggerfahrer an verschiedenen Orten tätig gewesen, etwa in Görlitz, Göppingen und Beimerstetten.

Auch nach der Kündigung sei es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden Männern gekommen. Dabei ging es auch ums Geld: Ein Arbeitsgericht hatte dem Baggerfahrer laut Staatsanwaltschaft zugesprochen, dass sein früherer Chef ihm ausstehenden Lohn zahlen muss.

Nach Angaben des geschädigten Unternehmers bestand ein Zutrittsverbot zur Firma für den Mann, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein formelles Annäherungsverbot sei den Ermittlern aber nicht bekannt.

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Der Sachschaden, der durch die Baggerfahrt entstand, sei relativ hoch, könne aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, so der Sprecher. Teilweise seien die verletzten Polizisten weiter dienstunfähig.

Titelfoto: Fabian Koss/onw-images/dpa

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