Wegen Tötungsdelikt in der Psychiatrie: 18-Jähriger stellt sich nach Kurzzeit-Flucht
Von Bettina Grönewald
Viersen - Kurzer Ausflug in die Freiheit: Die Polizei hat einen entwichenen 18-Jährigen gesucht, der wegen eines Tötungsdelikts in der Psychiatrie-Klinik in Viersen-Süchteln untergebracht war.

Schon am Nachmittag stellte er sich aber und wurde wieder in die Klinik zurückgebracht, wie die Polizei mitteilte.
Wieso und unter welchen Umständen der junge Mann, der bereits seit viereinhalb Jahren in der Psychiatrie sitzt, plötzlich verschwand, teilte die Polizei nicht mit.
Sein Entweichen war gegen Mitternacht aufgefallen. Die Klinik hatte dabei aber bereits betont, dass der Mann keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, wie eine für den Maßregelvollzug zuständige Sprecherin des Landschaftsverbands Rheinland gesagt hatte.
Der junge Mann habe in den vergangenen Jahren gute Therapiefortschritte gemacht. Er war nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch in der Klinik untergebracht - dieser Paragraf greift bei psychisch kranken Tätern.
Anders als bei einer regulären Freiheitsstrafe kommt der Patient nicht nach einer vorher festgesetzten Zeit wieder auf freien Fuß. Stattdessen hängt es von den Therapiefortschritten ab, wann die behandelnde Klinik dem Gericht eine Entlassung vorschlagen kann.
Erstmeldung von 11.07 Uhr, aktualisiert um 17.26 Uhr
Titelfoto: David Inderlied/dpa