Völlig betrunken am Steuer: Innerhalb von 24 Stunden zweimal über zwei Promille!
Zetel - Gleich doppelt von der Polizei erwischt: Wegen Trunkenheit am Steuer wurde ein Autofahrer aus dem niedersächsischen Zetel binnen 24 Stunden gleich zweimal von den Beamten aus dem Verkehr gezogen. Das Ergebnis beider Blutproben: mehr als zwei Promille!
Wie die Polizei am Mittwoch mitteilte, wurde bei einem 35-jährigen Autofahrer bereits am 19. Juni eine Alkoholisierung von über zwei Promille festgestellt.
Der 35-Jährige war von den Beamten in der Fuhrenkampstraße in Zetel im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten worden.
Bei einer Blutentnahme des Zetelers wurden neben dem Alkohol- außerdem auch Betäubungsmittelmissbrauch festgestellt. Der betrunkene Fahrer musste seinen Führerschein direkt abgeben.
Das schien dem 35-Jährigen aber herzlich egal zu sein. Denn am darauffolgenden Tag, gegen 22 Uhr, fiel der Beschuldigte zum wiederholten Mal auf. Die Polizei Varel zog den am Vortag in der Jakob-Borchers-Straße in Zetel festgestellten Autofahrer erneut aus dem Verkehr. Er hatte im selben Auto hinterm Steuer gesessen.
Und wie die Beamten feststellten: Auch dieses Mal war er gut betrunken unterwegs. Wie am Vortag wurden über zwei Promille sowie ein Einfluss von Betäubungsmitteln festgestellt.
Polizei warnt: "Wer trinkt, lässt das Auto stehen!"
"Das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hat im Straßenverkehr nichts verloren. Wer getrunken hat, sollte sein Auto generell stehen lassen und nicht versuchen, sich an Promillegrenzen zu orientieren", sagt Ole Peuckert, Pressesprecher der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.
Die Polizei warnt: Schon ein geringer Konsum von Alkohol am Steuer führt zu deutlichen Reaktionsverzögerungen. Im schlimmsten Fall kann es schweren Unfällen mit heftigen Folgen kommen.
Wer betrunken Auto fährt, muss, je nach Schwere des Falls, mit einem Bußgeld rechnen oder sich sogar wegen einer Straftat verantworten.
Die Polizei hat auch gegen den Beschuldigten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen ihn wird neben der Trunkenheit im Straßenverkehr nun auch zusätzlich wegen Fahrens ohne Führerschein ermittelt.
Titelfoto: Peter Gercke/dpa (Symbolbild)