Tödlicher Polizeieinsatz: Randalierer mit Taser geschockt - tot!

Landstuhl - Tödlicher Polizeieinsatz in Rheinland-Pfalz: Was für die Beamten ein vermeintlich harmloser Routineeinsatz am gestrigen Dienstagabend werden sollte, endete mit dem Tod eines Menschen. Jetzt wird gegen die verantwortlichen Ordnungshüter ermittelt.

Nachdem der Taser gegen ihn angewendet wurde, verstarb der 38-Jährige, nachdem er das Bewusstsein verloren hatte. (Symbolfoto)
Nachdem der Taser gegen ihn angewendet wurde, verstarb der 38-Jährige, nachdem er das Bewusstsein verloren hatte. (Symbolfoto)  © Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

Seinen Anfang nahm das Drama in einem Wohngebiet in Atzel, einem Stadtteil von Landstuhl (Landkreis Kaiserslautern). Dort hatten Angehörige eines 38 Jahre alten Mannes die Beamten alarmiert, weil ihr Bekannter mächtig randalierte.

Zudem kam heraus, dass sich der Mann scheinbar selbst Schnittwunden zugefügt hatte. Dies soll aus einer vermeintlichen psychischen Ausnahmesituation heraus geschehen sein. Auch aufgrund dieses Umstandes gingen die vor Ort anwesenden Polizisten mit äußerster Vorsicht vor.

Darüber hinaus sollen sie ihre Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG), wie die Taser im Beamtenjargon genannt werden, laut Angaben eines Sprechers schon bereitgehalten haben. Nichtsdestotrotz eskalierte die Situation schließlich.

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Denn ersten Informationen zufolge soll der 38-Jährige in seiner Wut schließlich energisch und aggressiv auf die Beamten losgegangen sein. Dies sahen die Wachmänner als ausreichenden Grund, den Taser zum Einsatz zu bringen.

Kurz nachdem der Randalierer jedoch von einem Schuss getroffen wurde, verlor er das Bewusstsein. Sogar eine Reanimation seitens der Beamten war vonnöten. Der hinzu beorderte Rettungsdienst brachte den 38-Jährigen schließlich in die Klinik, wo er wenig später verstarb.

38-Jähriger verliert nach Taser-Einsatz das Bewusstsein und stirbt: Obduktion angeordnet

Im Zuge der nun standardmäßig eingeleiteten Ermittlungen wurde zu allererst eine Obduktion des Leichnams angeordnet. Dies soll im ersten Schritt zeigen, ob der Taser-Schuss überhaupt die Todesursache war. Zudem muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Einsatz des Elektroschockgeräts tatsächlich gerechtfertigt war.

Gegen die beiden eingesetzten Ordnungshüter wurde ein Verfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.

Titelfoto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa

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