Von Frederick Mersi und Angelika Resenhoeft
Aschaffenburg - Nach der Messerattacke von Aschaffenburg mit zwei Toten hat eine Ermittlungsrichterin am Amtsgericht nach dpa-Informationen eine einstweilige Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Einen Unterbringungsbefehl gibt es in der Regel, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass ein Verdächtiger zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Dem Mann wird unter anderem Mord vorgeworfen.
Der Afghane hat am gestrigen Mittwoch im Park Schöntal in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft sowie einen Deutschen (41) getötet mit einem Küchenmesser getötet.
Drei weitere Personen wurden schwer verletzt und befinden sich nach wie vor in einem Krankenhaus. "Sie sind aber alle außer Lebensgefahr", sagte ein Polizeisprecher.
Ob die Schuldfähigkeit des 28-jährigen Mannes bei der Tat vermindert gewesen sein könnte oder er tatsächlich schuldunfähig war, müssen die Ermittlungen zeigen. Die Polizei versucht unter anderem zu klären, ob der Afghane gezielt Kinder der Kita-Gruppe angriff.
Der Mann war Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (68, CSU) zufolge ausreisepflichtig. Anfang Dezember 2024 habe er gegenüber den Behörden schriftlich angekündigt, ausreisen zu wollen - es aber offensichtlich nicht getan. Nach Herrmanns Worten war der Mann "offensichtlich auch in psychiatrischer Behandlung".
Falsche Spendenkonten nach Bluttat von Aschaffenburg: Polizei spricht Warnung aus
Eine Warnung sprach die Polizei im Laufe des Donnerstags außerdem hinsichtlich falscher Spendenkonto aus.
Bei der Kriminalpolizei gingen Hinweise auf gefälschte Spendenaufrufe in den sozialen Medien ein, teilte das Polizeipräsidium Unterfranken mit. Man prüfe, ob es sich um illegale Aktionen handle.
"Spenden Sie nur an bekannte Organisationen und rechnen Sie bei Online-Auftritten stets damit, dass diese täuschend echt nachgeahmt werden können", warnte die Polizei.
Die Stadt Aschaffenburg hat inzwischen selbst ein offizielles Spendenkonto für Angehörige der Opfer auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.
Erstmeldung vom 23. Januar, 15.05 Uhr, zuletzt aktualisiert um 18.44 Uhr.