So reagiert die Polizei, wenn sie Euch beim Kiffen in der Öffentlichkeit erwischt
Frankfurt am Main - Der Konsum von Cannabis ist nicht strafbar - der Besitz allerdings schon.
"Sofern die Polizei auf Personen trifft, die Cannabis konsumieren, ist sie nach dem Legalitätsprinzip verpflichtet, bei dem Anfangsverdacht einer Straftat einzuschreiten", erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Frankfurt die Rechtslage.
Dies sei in Paragraf 29 des Betäubungsmittelgesetzes geregelt.
"Von der weiteren Verfolgung kann unter gewissen Voraussetzungen abgesehen werden", erklären die Beamten. Unter welchen Umständen dies möglich ist, wird in Paragraf 31a näher ausgeführt.
"Die Polizei wird dennoch umgehend tätig, wenn ein Konsum in der Öffentlichkeit festgestellt wird, und leitet polizeiliche Maßnahmen ein", so die Erklärung.
Titelfoto: Paul Zinken/dpa