Sicherheitsmann der Bahn wirft Schwarzfahrer aus S11, dann eskaliert die Lage

Köln - Am 1. April kam es am Bahnhof in Köln-Mülheim zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Fahrgast der S11 und einem Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn. Jetzt ermittelt die Bundespolizei!

Beim Abgleich der Personalien stellten die Beamten fest, dass vier Staatsanwaltschaften nach dem Aufenthaltsort des wohnungslosen Polen suchen ließen. (Symbolbild)
Beim Abgleich der Personalien stellten die Beamten fest, dass vier Staatsanwaltschaften nach dem Aufenthaltsort des wohnungslosen Polen suchen ließen. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa

Laut einer Mitteilung der Sicherheitsbehörde trafen die Beamten gegen 22.45 Uhr am Bahnsteig zu Gleis sechs auf den DB-Angestellten aus Syrien (24), einen Mann aus Polen (27) sowie zwei weitere männliche Personen.

Der Sicherheitsmitarbeiter erklärte gegenüber den Polizisten, dass er den 27-Jährigen kurz zuvor auf ein gültiges Fahrticket kontrolliert hatte. Da dieses nicht vorhanden war, warf der 24-Jährige den Schwarzfahrer kurzerhand aus dem Zug.

Völlig unvermittelt habe sich der Pole dann umgedreht und versucht, ihn zu schlagen. Der Syrer zückte daraufhin sein dienstliches Reizstoffsprühgerät und setzte einen Sprühstoß in Richtung des Angreifers ab.

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Beim Abgleich der Personalien stellten die Beamten fest, dass gleich vier Staatsanwaltschaften aufgrund diverser Eigentums-, Gewalt- sowie sonstiger Delikte nach dem Aufenthaltsort des wohnungslosen Polen suchen ließen.

Reizstoff-Opfer muss in Klinik, Polizei fertigt mehrere Anzeigen

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle Beteiligten vor Ort entlassen. Zuvor alarmierte Rettungskräfte brachten den Polizeibekannten aufgrund der Berührung mit dem Reizstoff anschließend zur weiteren Behandlung in ein nahes Krankenhaus.

Die Beamten fertigten mehrere Strafanzeigen: Gegen den Bahn-Mitarbeiter aus Syrien wird wegen der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Der Pole muss sich wegen der versuchten Körperverletzung und des Erschleichens von Leistungen verantworten.

Titelfoto: Jens Kalaene/dpa

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