Rollstuhl-Akku macht auf Bundesstraße schlapp: Polizei greift ein
Wormlage (Oberspreewald-Lausitz) - Es ist per se nicht verboten, mit einem motorisierten Rollstuhl auf einer Bundesstraße zu fahren, außer diese ist speziell als Kraftfahrstraße ausgewiesen.
Dennoch sollte natürlich tunlichst nicht der Akku während der Fahrt schlappmachen - so geschehen am Montagmittag auf der B96 in Brandenburg.
Mehrere Zeugen informierten die Polizei über den Krankenfahrstuhl in Not. Die Beamten machten das Gefährt schließlich zwischen Zürchel und Lieskau ausfindig.
Die Besitzerin war auf dem Weg nach Finsterwalde, als ihr nahe Wormlage der Saft ausging.
Die Beamten schritten sogleich zur Tat und halfen der Dame, mit ihrem Rollstuhl von der Fahrbahn zu kommen. Anschließend bestellten die Einsatzkräfte ihr zur Weiterfahrt ein Taxi.
Titelfoto: 123RF/robypangy