Polizei-System zur Gesichtserkennung kam in Brandenburg erstmals zum Einsatz
Potsdam - Ein System der Polizei Sachsen zur Gesichtserkennung ist nun auch in Brandenburg zum Einsatz gekommen.
Laut Innenministerium handelt es sich bislang um einen Fall. Kritik kommt von den Grünen, die Innenminister Michael Stübgen von der CDU zur lückenlosen Aufklärung auffordern. In Brandenburg regieren SPD, CDU und Grüne zusammen.
Eine Sprecherin des brandenburgischen Innenministeriums in Potsdam teilte der dpa auf Anfrage mit: "Das Landeskriminalamt des Polizeipräsidiums nahm das (...) System der Polizei Sachsen im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe in einem Fall im Jahr 2024 im Rahmen der Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Anspruch."
Nähere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen nicht. Zuvor berichteten "Zeit online" und "nd", dass das umstrittene Gesichtserkennungssystem aus Sachsen in mehreren anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen sei.
Im Zusammenhang mit der Suche nach der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hatte die Gewerkschaft der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungsprogrammen gefordert.
In Berlin wurden Methoden zur automatischen Gesichtserkennung in zwei großen Ermittlungsverfahren zu "grenzüberschreitender Bandenkriminalität" genutzt, wie die Senatsinnenverwaltung im April sagte.
System soll bei Eigentumsdelikten eingesetzt werden
Die Ministeriumssprecherin in Potsdam teilte mit, aus polizeifachlicher Sicht sei das System ein geeignetes technisches Ermittlungsinstrument. "Ohne ein solches würden polizeiliche Ermittlungen deutlich erschwert sein."
Das System könne bei Eigentumsdelikten zum Einsatz kommen, aber etwa auch zur Aufklärung von Enkeltrick-Betrugsfällen, Raubstraftaten, schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Drogenkriminalität. "Wichtig ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich in jedem Einzelfall eines Einsatzes dieser Technik richterliche Beschlüsse vorliegen müssen."
Es erfolge ein Echtzeitabgleich zwischen Bilddaten, die zuvor aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in das System eingepflegt wurden, mit Personen aus Fahrzeugen, die an den Kamerastandorten vorbeifahren.
Es erfolge keine Vorratsdatenspeicherung, so das Innenministerium. "Bei dem in Rede stehenden System handelt es sich nicht um Kesy 2.0 oder dessen Einführung durch die Hintertür."
Die Anwendung der automatischen Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg - das sogenannte Kesy-System - war rechtswidrig. Es stand wegen Datenschutz-Bedenken in der Kritik.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa