Nach tödlichem Polizeieinsatz in Bruchsal: Folgen für Beamte?

Von Marco Krefting

Bruchsal/Stuttgart - Der tödliche Polizeieinsatz in Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) am vergangenen Montag bleibt für die Beamten vorerst ohne dienstliche Konsequenzen.

Der 48-Jährige verstarb noch am Einsatzort in Bruchsal.
Der 48-Jährige verstarb noch am Einsatzort in Bruchsal.  © Philipp von Ditfurth/dpa

Für Suspendierungen habe es bislang keinen Anlass gegeben, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe. Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg ermittelt in dem Fall.

Ein Mann hatte auf Basis eines Unterbringungsbeschlusses des Amtsgerichts Bruchsal in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. Weil der 48-Jährige nach Angaben der Behörden nicht auf Klopfen und Klingeln reagierte, öffnete die Polizei die Tür.

Bewaffnet mit einem Messer und einem Fleischerbeil habe der Mann die Beamten unmittelbar angegriffen. Die Polizei schoss auf den 48-Jährigen. Dieser starb trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle.

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Zu den Fragen, wie viele Beamte wie oft geschossen haben und wie oft das Opfer getroffen wurde, machten weder das LKA noch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe auf Nachfrage Angaben.

Ein Sprecher der Anklagebehörde verwies auf die laufenden Ermittlungen. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er keine weitergehenden Informationen zu dem Vorfall liefern.

Polizeischüsse auf Menschen in Baden-Württemberg waren in der Regel rechtmäßig

Im Jahr 2024 setzte die Südwest-Polizei 13 Mal eine Schusswaffe ein. (Symbolbild)
Im Jahr 2024 setzte die Südwest-Polizei 13 Mal eine Schusswaffe ein. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Nach Angaben des Innenministeriums Baden-Württemberg hat die Polizei in den vergangenen fünf Jahren insgesamt 48 Mal Schusswaffen unmittelbar gegen Menschen eingesetzt. 13 der Fälle stammen aus dem Jahr 2024. Drei Menschen starben dabei. Von 2020 bis 2024 waren es zusammen neun Tote.

Seit Anfang 2022 ermittelt in Baden-Württemberg grundsätzlich das LKA bei Fällen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs mit verletzten oder getöteten Personen, wie eine Ministeriumssprecherin erläuterte.

"Bei allen seither geführten Ermittlungsverfahren, die bereits abgeschlossen sind, wurde die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs festgestellt."

Titelfoto: Philipp von Ditfurth/dpa

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