Nach Hinrichtung von Uber-Fahrgast: Spezialkräfte finden Todesschützen
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Nach der Erschießung eines Uber-Fahrgastes vor zwei Wochen im Düsseldorfer Bahnhofsviertel haben Spezialeinheiten der Polizei in Hessen mehrere Verdächtige festgenommen, darunter auch den mutmaßlichen 23 Jahre alten Todesschützen.

Das teilte ein Polizeisprecher in Düsseldorf auf Anfrage mit.
Das Opfer, ein 49-jähriger Mann aus Kamerun, war vor einem Hotel von drei Männern abgepasst worden. Es kam zu einem Streit, vermutlich um Geld, und der 49-Jährige flüchtete sich in einen Wagen des Fahrdienstes Uber.
Doch der Fahrer stoppte nach wenigen Metern an einer roten Ampel. Die Männer konnten den Wagen zu Fuß einholen, und einer erschoss den Kameruner durch die Seitenscheibe des Autos.
Eine Spur habe nach Hessen geführt, wo gegen die Verdächtigen bereits in anderer Sache ermittelt worden sei, hieß es nun in Düsseldorf.
Die Polizei in Osthessen hatte schließlich am Montag drei Männer im Alter von 20 bis 55 Jahren und eine 47-jährige Frau festgenommen. Das hatten die Staatsanwaltschaft Fulda und des Polizeipräsidiums Osthessen mitgeteilt.
23-Jähriger verhaftet: Spur führte Ermittler nach Hessen

Dort sollen sie nachts in einem Waldstück einen 34-jährigen Mann mit einer Schusswaffe bedroht haben. Bei dem SEK-Einsatz und den Festnahmen im hessischen Wetzlar sei ein 23-jähriger Mann, der bei der Festnahme erheblichen Widerstand geleistet habe, leicht verletzt worden.
Bei ihm soll es sich um den Todesschützen von Düsseldorf handeln. Ein Richter habe in Düsseldorf gegen ihn inzwischen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.
Rettungskräfte hatten noch versucht, den 49-jährigen Kameruner wiederzubeleben, doch der Mann starb noch am Tatort. Der Fahrer überlebte äußerlich unverletzt, erlitt aber einen Schock.
Das Opfer war für die Polizei kein Unbekannter. Gegen den 49-Jährigen war bereits mehrfach ermittelt worden – wegen Geldfälschung, illegalen Aufenthalts und wegen Betrugs. Er war zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, sollte vernommen werden.
Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa