Kurioser Parkplatz: Opel-Fahrer will Abkürzung nehmen, doch das geht gewaltig schief!

Hanau - Diese nächtliche Fahrt verlief mal so ganz und gar nicht wie geplant. Dennoch hatten ein Autofahrer sowie dessen Sohn Glück im Unglück, als sich der Vater zur Nutzung einer ungewöhnlichen Abkürzung hinreißen ließ - und stattdessen ungewollt einen kuriosen "Parkplatz" fand.

Sein Auto so zu parken, war sicherlich nicht die Absicht des 58-jährigen Opel-Fahrers.
Sein Auto so zu parken, war sicherlich nicht die Absicht des 58-jährigen Opel-Fahrers.  © Polizeipräsidium Südosthessen

Von dem Zwischenfall vom Vortag berichtete ein Polizeisprecher aus Südosthessen am heutigen Montag. Dem Bericht nach war ein 58 Jahre alter Mann mit einem Opel Zafira kurz nach Mitternacht im Bereich des Hanauer Hauptbahnhofs unterwegs.

Mit an Bord des Fahrzeugs befand sich den Informationen zufolge sein elf Jahre alter Sohn.

Zu später Stunde entschied sich der Fahrer schließlich dazu, seinen Wagen in das Schotterbett nahe der Gleise zu lenken. Eigenen Angaben nach hielt er diesen Weg dabei für eine Abkürzung.

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Die Sache endete jedoch im Chaos.

Denn der Zafira fuhr sich letztlich zwischen zwei dort abgestellten Güterwaggons fest, nachdem er gegen diese geprallt war.

Ob der 58-Jährige ebenjene überhaupt gesehen hatte, wurde bislang nicht bekannt. Als feststand, dass sich das Auto weder vor noch zurückbewegen ließ, musste schließlich die Feuerwehr anrücken, um Vater und Sohn aus der misslichen Lage zu befreien.

Während der Elfjährige glücklicherweise unverletzt blieb, erlitt sein Vater leichte Blessuren.

Auch das Auto bekam einige Schrammen ab. Derweil konnte die Kollision den Güterwaggons nichts anhaben.

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Wie sich später herausstellte, stand der 58-Jährige während der kuriosen Fahrt unter dem Einfluss von Medikamenten. Daher war es notwendig, dass er die Einsatzkräfte mit auf die Wache begleitete, wo er im Nachgang eine Blutprobe abgeben musste.

Ihn erwarten als Konsequenz gleich mehrere Strafverfahren.

Darunter aufgrund des Verdachts der Gefährdung des Bahnverkehrs sowie der potenziellen Trunkenheit am Steuer.

Titelfoto: Polizeipräsidium Südosthessen

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