Junges Pärchen gerät in Polizeikontrolle, dann kommt es auf selten dämliche Idee
Kassel - Bei einer Polizeikontrolle eines Autos im nordhessischen Kassel kam es in der Nacht zum Donnerstag zu einer besonders dreisten und zudem wenig durchdachten Aktion eines Pärchens mit schwerwiegenden Folgen.
![Ein dreister Einfall während einer Polizeikontrolle ging für ein junges Pärchen komplett nach hinten los. (Symbolfoto)](https://media.tag24.de/951x634/k/a/ka8b8onpn1w0cmkrhmpyq90nbhessvdx.jpg)
Wie die Polizei berichtet, fielen die zwei Personen gegen Mitternacht einer Zivilstreife auf, weil sie mit ihrem blauen Kleinwagen auf der Dresdener Straße eine rote Ampel missachteten.
Die Beamten reagierten umgehend: Sie setzten sich vor das Fahrzeug, gaben mit Blaulicht, Anhaltekelle und Handzeichen das Signal zum Folgen und wollten das Auto in einer Haltebucht kontrollieren.
Doch statt der erwarteten Reaktion hielten die Insassen des Kleinwagens plötzlich abrupt an. Die Polizisten mussten zurücksetzen und machten dabei eine erstaunliche Entdeckung.
Der blonde Mann, der den Wagen zuvor gelenkt hatte, saß plötzlich auf dem Beifahrersitz, während hinter dem Steuer nun eine junge Frau Platz genommen hatte.
Innerhalb weniger Sekunden hatten die beiden also ihre Plätze getauscht - offenbar in der Hoffnung, die Beamten würden den dreisten Trick nicht bemerken.
Pärchen heimst sich durch ihr unüberlegtes Verhalten gleich mehrere Strafverfahren ein
Die Polizisten ließen sich jedoch nicht täuschen. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der 22-jährige Fahrer aus Bad Salzungen in Thüringen gar keinen Führerschein besaß. Gegenüber den Beamten gab er unverfroren an, er dürfe ja gar nicht fahren - was die Frage aufwarf, warum er sich dann überhaupt ans Steuer gesetzt hatte.
Die Rechnung für die missglückte Aktion folgt nun prompt: Der Mann muss sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Rotlichtverstoßes verantworten. Und auch seine 19-jährige Begleiterin, die Halterin des Fahrzeugs ist, bleibt nicht ungeschoren. Sie wird strafrechtlich belangt, weil sie das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat.
Titelfoto: Montage: Bernd Thissen/dpa, Andreas Arnold/dpa