Haben die nen Vogel? Geschützter Falke von Familie auf Kleinanzeigen angeboten!
Hofgeismar - Auf solch eine Idee muss man erst einmal kommen! Eine Familie aus Hofgeismar (Landkreis Kassel) hielt einen Greifvogel über mehrere Wochen in einem winzigen Käfig gefangen und wollte ihn schließlich verkaufen.
Am Montag erreichte das Regierungspräsidium Kassel (Dezernat für Artenschutz) der kuriose Hinweis eines Tierschutzvereins, dass auf einem Kleinanzeigenportal im Internet ein Turmfalke zum Verkauf angeboten werde. Satte 2000 Euro wolle man für das gefiederte Tier absahnen.
Umgehend leiteten Umweltermittler der Kriminalpolizei ihre entsprechenden Ermittlungen ein und konnten den Anbieter relativ schnell ausmachen.
Die Spur führte zu einer Familie aus Hofgeismar, für deren Wohnung die Kasseler Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss beantragte und schließlich auch erwirkte.
Am Mittwoch wurde jene Durchsuchung dann von Beamten der Kriminalpolizei vollstreckt und siehe da, der seltene Vogel saß brav in einem Käfig auf dem Balkon der Familie - auch wenn er dies sicherlich nicht freiwillig tat.
Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gehen die Behörden davon aus, dass der Turmfalke mindestens seit dem 7. Juni in den kleinen Käfig gezwängt wurde. Im weiteren Verlauf wurde das unter Artenschutz stehende Tier in eine Falknerei gebracht, wo es ein Fachmann gründlich untersuchte.
Familie hat absurde Erklärung für das Handeln mit dem eingesperrten Turmfalken
Seiner Meinung nach sei der etwa zweijährige, männliche Turmfalke zwar gesund, es könnte allerdings sein, dass er sich vor dem Einsperren um die Aufzucht seiner Jungtiere gekümmert habe - die Jahreszeit würde hierzu passen. Dies hätte logischerweise fatale Folgen, da der Falken-Papa seine Jungen nicht hätte füttern können.
Auf Anraten des örtlichen Falkners wurde der sogenannte Griffhalter letztlich in die Freiheit entlassen.
Als Erklärung gab die betroffene Familie zu Protokoll, dass ihnen der Vogel zugeflogen sei. Fraglich jedoch, wieso man ihn dann verkaufen wollte.
Nun ist zu ermitteln, wer den Turmfalken wirklich zu Verkaufszwecken eingesperrt hat.
Ein entsprechendes Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundeswildschutzverordnung wurde jedenfalls bereits veranlasst.
Titelfoto: Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel