Gut gemeint, aber falsch gemacht: Mann bringt gefundene Waffe zur Polizei - und kassiert Anzeige!

Grafenau - Ein aktueller Fall aus Bayern zeigt, wie wichtig es ist, richtig zu handeln, wenn man eine Waffe findet.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Die Polizei zeigte den Mann (47) an. (Symbolbild)
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Die Polizei zeigte den Mann (47) an. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Ein 47-jähriger Mann entdeckte beim Ausräumen der elterlichen Wohnung in Grafenau am Freitag eine Schreckschusswaffe. Das teilte die Polizei am Samstag mit.

In guter Absicht brachte er diese in einem Stoffbeutel zur Polizei - und erhielt prompt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Der Grund: "Da er die Waffe somit außerhalb seines Privatgeländes führte und er hierfür den erforderlichen Kleinen Waffenschein nicht besitzt, wurde gegen den Mann nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", so die Behörde.

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Die Polizei rät beim Fund von Waffen, den Notruf zu wählen.

Selbst gut gemeinte Handlungen können rechtliche Konsequenzen haben, wie der Fall aus Grafenau zeigt. Eine telefonische Meldung hätte dem Mann viel Ärger erspart.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

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