Granate privat aufbewahrt? Polizei erneut im Visier der Staatsanwaltschaft
Magdeburg - Die Serie von Ungereimtheiten bei der Polizei in Sachsen-Anhalt reißt nicht ab - nun sind weitere Probleme bei der Aufbewahrung von Beweismitteln bekannt geworden.
Bei einem Polizisten im Harz wurden mehrere Beweismittel festgestellt, die dieser privat auf seinem Grundstück aufbewahrt haben soll, wie die Staatsanwaltschaft Halberstadt am Donnerstag auf Anfrage mitteilte. Um wie viele Gegenstände es sich handelt und aus welchen Verfahren diese stammen, werde nun ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbuck.
Der Polizist soll unter anderem auch eine Stabhandgranatenattrappe in seinem Auto aufbewahrt haben, die in der Politik für Diskussionen gesorgt hatte.
Im Innenausschuss des Landtags konnten Innenministerium und Polizei Fragen der Abgeordneten zu dem Objekt zuletzt nicht beantworten. Das Thema war vertagt worden, am Freitag soll es erneut im Innenausschuss behandelt werden.
Laut der Staatsanwaltschaft hat der Polizeibeamte nach dem Vorfall mit der Stabhandgranatenattrappe in seinem Auto Kollegen mitgeteilt, dass er noch über weitere Gegenstände aus der Asservatenkammer verfügt. Auf freiwilliger Basis habe daraufhin eine Überprüfung stattgefunden, so Roggenbuck.
Das Innenministerium teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, es sei eine Suspendierung erfolgt. "Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet", sagte eine Sprecherin. In der Sondersitzung des Innenausschusses wolle man am Freitag ausführlich berichten.
Nach nicht vernichteter Waffe - Polizist soll Beweismittel falsch verwahrt haben
Seit Wochen wird über die Probleme in der Asservatenverwaltung diskutiert. Der Landesrechnungshof hatte erhebliche Mängel bei der Aufbewahrung von Beweismitteln festgestellt. Die Prüfer bemängelten teils gravierende Sicherheitsmängel sowie mangelhafte Dokumentationen und mahnten eine zentrale Steuerung und bessere Kontrollmechanismen an.
Daraufhin waren die Stabhandgranatenattrappe und eine nicht ordnungsgemäß vernichtete Maschinenpistole in den Blick geraten.
Die Opposition übte Kritik und schloss auch die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht aus.
Im Fall der Maschinenpistole hatte sich das Innenministerium beim Landesrechnungshof entschuldigen müssen.
Das Innenministerium hat eine Überprüfung der Prozessabläufe in der Asservatenverwaltung angekündigt. Eine Projektgruppe soll einheitliche Regeln für Umgang und Verwahrung von Beweismitteln erarbeiten. Ziel ist am Ende ein einheitliches Regelwerk für die Landespolizei.
Munition in unverschlossenen Schränken aufbewahrt
Probleme bei der Aufbewahrung gab es offensichtlich auch an der Fachhochschule Polizei in Aschersleben. Bei einer Prüfung ist festgestellt worden, dass Munition in größeren Mengen in teils unverschlossenen Schränken in Büros der Polizeitrainer gelagert wurde.
Die Prüfungen, auch in dienst- und disziplinarrechtlicher Hinsicht, seien noch nicht abgeschlossen, teilte die Fachhochschule am Donnerstag auf Anfrage mit.
"Nach Kenntnis von diesem Sachverhalt hat die Fachhochschule Polizei unverzüglich veranlasst, dass die Übungsmunition korrekt gelagert wird. Über 5000 Übungsmunitionspatronen wurden der sachgerechten Lagerung zugeführt", hieß es. "Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass Übungsmunition das Gelände der Fachhochschule verlassen hat."
Ein Sprecher des Innenministeriums teilte am Donnerstagnachmittag mit, dass das Innenministerium am selben Tag eine unangekündigte Geschäftsprüfung in der Fachhochschule Polizei begonnen hat. Das Ministerium stehe mit der Hochschule im engen Austausch.
Klar sei, dass auch Übungsmunition wie Knall- und Farbmarkierungsmunition entsprechend der Erlass- und Verfügungslage in den Räumlichkeiten der FH aufzubewahren sei.
Erstmeldung: 25. April, 9.28 Uhr. Zuletzt aktualisiert: 19.28 Uhr.
Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa