Flüchtling bei Polizeieinsatz erschossen: Verfahren gegen Beamte eingestellt

Stade/Harsefeld - Nachdem im vergangenen Oktober ein 20-jähriger Mann bei einem Polizeieinsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Harsefeld (Landkreis Stade) erschossen wurde, ist nun das Ermittlungsverfahren gegen vier Beamte wegen des Verdachts des Totschlags eingestellt worden. Das gab die Staatsanwaltschaft Stade am Mittwoch bekannt.

Mitarbeiter der Spurensicherung betreten das Gebäude in Harsefeld. Nach dem Tod eines Flüchtlings ist das Verfahren gegen vier Polizeibeamte wegen Totschlags eingestellt worden.
Mitarbeiter der Spurensicherung betreten das Gebäude in Harsefeld. Nach dem Tod eines Flüchtlings ist das Verfahren gegen vier Polizeibeamte wegen Totschlags eingestellt worden.  © JOTO

Am frühen Abend des 3. Oktober wurden die Beamten von Bewohnern der Asylbewerberunterkunft gerufen, da diese sich von dem 20-jährigen Mann bedroht fühlten. Zuvor hatte es bereits am Nachmittag einen Polizeieinsatz dort gegeben.

Wie die Ermittlungen ergaben, habe sich der junge Mann mit einem Messer bewaffnet, als die Polizeibeamten die Unterkunft betraten. Der unmissverständlichen Aufforderung, das Messer wegzulegen, sei der 20-Jährige nicht nachgekommen.

Als die Beamten mit dem Gebrauch ihrer Schusswaffe gedroht hätten, sei der Sudanese stattdessen brüllend und mit erhobenem Messer auf die Einsatzkräfte zugerannt.

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Drei Polizisten hätten daraufhin insgesamt 13 Schüsse auf den Angreifer abgegeben, von denen elf den stark alkoholisierten Mann trafen. Er sei noch am Einsatzort verstorben.

Laut der Staatsanwaltschaft seien alle Schüsse der angegriffenen Beamten als Notwehr und für einen aus der angrenzenden Küche schießenden Polizisten als sog. Nothilfe gerechtfertigt gewesen.

Angehörige können Entscheidung der Staatsanwaltschaft überprüfen lassen

"Angesichts der Gefährlichkeit der Lage, der bestehenden Enge in den Räumlichkeiten und des dynamischen Geschehens" sei den Einsatzkräften demnach keine andere Wahl geblieben, als die Schusswaffe einzusetzen.

Wegen der festgestellten fehlenden Rechtswidrigkeit sei das Verfahren gegen die beschuldigten Polizeibeamten eingestellt worden.

Die Angehörigen des Verstorbenen hätten nun die Möglichkeit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle überprüfen zu lassen.

Titelfoto: JOTO

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