"Ficki-Ficki"-Lehmann von der AfD kehrt in Polizeidienst zurück

Magdeburg - In Sachsen-Anhalt ist der umstrittene Ex-AfD-Politiker und ehemalige Landtagsabgeordnete Mario Lehmann (52) in den Polizeidienst zurückgekehrt.

Mario Lehmann (52, AfD), der in 2017 für einen Skandal sorgte, darf nun wieder als Beamter arbeiten. (Archivbild)
Mario Lehmann (52, AfD), der in 2017 für einen Skandal sorgte, darf nun wieder als Beamter arbeiten. (Archivbild)  © Maurizio Gambarini/dpa

Lehmann werde als Beamter im Bekleidungs-Service-Center der Polizei eingesetzt, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Mittwoch. Zuvor hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Der Ex-AfD-Mann hatte mehrfach durch seine Äußerungen unter anderem im Landtag für Aufsehen gesorgt.

Der Ex-Landtagsabgeordnete ist nach Angaben der Partei zum 31. Dezember 2020 aus der AfD ausgetreten.

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2017 hatte er Medienberichten zufolge Flüchtlinge als "Ficki-Ficki-Fachkräfte" verunglimpft. Ein Jahr später hatte er unter Bezug auf eine Fernsehsendung von einer "Ficki-Ficki-Anleitung" gesprochen.

Zudem warf er den anderen Parteien im Landtag mit Blick auf Kriminalität von Flüchtlingen vor, "politisch und symbolisch Blut an den Händen" kleben zu haben.

Mehrere Abgeordnete verließen daraufhin empört den Plenarsaal.

Sebastian Striegel (40, Grüne) übt Kritik auf Twitter

Sebastian Striegel (40, Grüne) kritisiert, dass die Rückkehr Lehmanns in den Polizeidienst ohne Disziplinarverfahren ermöglicht wird.
Sebastian Striegel (40, Grüne) kritisiert, dass die Rückkehr Lehmanns in den Polizeidienst ohne Disziplinarverfahren ermöglicht wird.  © 123RF/sir270

Grünen-Politiker Sebastian Striegel (40) kritisierte die Rückkehr Lehmanns.

Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion wunderte sich zudem, warum das Innenministerium nicht zumindest den Versuch eines Disziplinarverfahrens unternommen habe.

Im Nachbarbundesland Sachsen war im März dem früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier (60) wenige Tage nach seiner Rückkehr ins Richteramt vorläufig untersagt worden, die Amtsgeschäfte zu führen.

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"Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen", hatte das Leipziger Dienstgericht entschieden.

Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als rechtsextrem eingestuft.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/sir270, Maurizio Gambarini/dpa

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