"F**k dich", "Talahon", "Bulle": Betrunkener wählt die 110 – und beleidigt Beamte

Bissingen - Im schwäbischen Kreis Dillingen an der Donau hat sich ein 22-Jähriger ordentlich Ärger eingehandelt, nachdem er die Polizei vermutlich eigentlich um Hilfe rufen wollte.

Vermutlich hatte sich ein betrunkener Anrufer unter der 110 Hilfe erhofft – fing aber dann an, den Beamten zu beleidigen.
Vermutlich hatte sich ein betrunkener Anrufer unter der 110 Hilfe erhofft – fing aber dann an, den Beamten zu beleidigen.  © 123rf/zephyr18

Seine Ex-Frau hatte ihn nämlich am Freitagabend aus der gemeinsamen Wohnung verwiesen, die der Mann gegenüber der Beamten angab.

Vermutlich lief das Telefonat nicht so, wie es sich der stark alkoholisierte Ex vorgestellt hatte.

Im Laufe des Gesprächs soll er den Beamten dann mehrfach beleidigt haben. Unter anderem mit den Worten "Fick dich!".

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Daraufhin wollten dann die Polizisten zweier Streifenwagen doch einmal kurz persönlich mit dem 22-Jährigen sprechen und fuhren zur genannten Adresse.

Davon offenbar gänzlich unbeeindruckt setzte der Beschuldigte seine Beleidigungen fort und bezeichnete die anwesenden Beamten als "Talahons" und "Bullen".

22-Jähriger versucht, falsche Personalien anzugeben

Die Polizei rückte mit zwei Streifenwagen zu dem wütenden Ex an. Dieser machte unbeirrt mit seinem Fehlverhalten weiter.
Die Polizei rückte mit zwei Streifenwagen zu dem wütenden Ex an. Dieser machte unbeirrt mit seinem Fehlverhalten weiter.  © 123RF/Heiko Kueverling

Letzteres Wort kann tatsächlich – trotz des weitläufig umgangssprachlichen Gebrauchs – weiterhin als Beleidigung gegenüber der Ordnungshüter verstanden werden.

Die bestätigte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord auf TAG24-Rückfrage: "Es ist generell eine Grauzone. Wenn man eine Gruppe allgemein meint, wird ein Staatsanwalt der Sache in den meisten Fällen nicht genauer nachgehen", teilte der Beamte mit.

"Richtet man es aber ganz gezielt gegen Personen, kann das im entsprechenden Kontext durchaus eine Beleidigung sein. Letzten Endes entscheidet im Zweifel ein Gericht von Fall zu Fall."

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Da der 22-Jährige aber mit derartigen Ausdrücken ohnehin nicht zu geizen schien, muss er sich nun auf jeden Fall einer Anzeige wegen Beleidigung stellen. Dass er gegenüber den Einsatzkräften auch noch falsche Personalien angab, dürfte seine Lage nicht verbessern.

Um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern, haben die Uniformierten schließlich auch noch seinen Roller-Schlüssel sichergestellt. Ob er wieder in die Wohnung durfte, ist nicht bekannt.

Titelfoto: 123rf/zephyr18

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