Kinder unter Schock: "Herumballernder Mann" bedroht sie mit Revolver

Büdingen - Schrecksekunde für mehrere Kinder und Jugendliche am Samstagabend im hessischen Büdingen. Dort bedrohte sie ein offensichtlich stark betrunkener Mann mit einer Waffe - zudem kam es zur Abgabe eines Schusses. Letztlich musste die Polizei eingreifen und den Wüterich dingfest machen.

Die Polizei nahm den stark alkoholisierten 58-Jährigen vorerst fest. (Symbolfoto)
Die Polizei nahm den stark alkoholisierten 58-Jährigen vorerst fest. (Symbolfoto)  © 123rf/sanne198

Wie ein Sprecher des mittelhessischen Polizeipräsidiums mitteilte, seien gegen 18 Uhr gleich mehrere Notrufe bei der zuständigen Leitstelle eingegangen, die von einem "herumballernden Mann" berichteten, wie es im Polizeibericht hieß.

Zugetragen habe sich der Vorfall rund um das Gelände des Schwimmbades in der Straße Hinter der Meisterei. Wie sich nach ersten Ermittlungen herausstellte, hatte ein 58 Jahre alter Mann aus Westhessen dort seinen Wohnwagen abgestellt und im betrunkenen Zustand die anwesenden Kinder und Jugendlichen mit einem silbernen Revolver bedroht.

Dabei forderte er sie zudem auf, das Gelände zu verlassen und gab in letzter Instanz sogar einen Schuss ab, als er sich wieder in seinem Camper eingefunden hatte. Die mittlerweile angerückten Einsatzkräfte der Polizei nahmen den 58-Jährigen vorläufig fest und nahmen im Anschluss auch seinen Revolver genauer unter die Lupe.

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Dabei stellte sich schnell heraus, dass das täuschend echt aussehende Schießeisen lediglich eine Schreckschusswaffe gewesen sei, die aber dennoch samt der im Wohnwagen vorrätigen Munition beschlagnahmt wurde.

Offensichtlich betrunken: Polizei nimmt 58-jährigen Camper aus Westhessen fest

Für den "herumballernden Mann" ging es in Begleitung der Beamten in Richtung des nahegelegenen Reviers, wo ihm zur Bestimmung seines genauen Alkoholpegels eine Blutprobe entnommen wurde. Gegen 23.30 Uhr seien die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen und der 58-Jährige auf freien Fuß gesetzt worden.

Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen der Bedrohung mit einer Schusswaffe sowie aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Titelfoto: 123rf/sanne198

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