Berliner Polizei-Hauptkommissar wegen Raubes verhaftet!

Berlin - Einem 48-jährigen Polizeihauptkommissar aus Berlin wird vorgeworfen, dass er nach Dienstschluss einen Autofahrer (62) angehalten und mehrere Tausend Euro Bargeld sowie Handys geraubt habe. Nun wurde der Haftbefehl gegen ihn vollstreckt!

Ein Polizist aus Berlin soll in Dienstbekleidung einen Autofahrer (62) ausgeraubt haben. (Symbolbild)
Ein Polizist aus Berlin soll in Dienstbekleidung einen Autofahrer (62) ausgeraubt haben. (Symbolbild)  © Christophe Gateau/dpa

Nach Angaben der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft Berlin soll sich die Tat am 19. Juli zugetragen haben.

Demnach soll der Hauptkommissar gegen 23.15 Uhr auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms den 62-Jährigen mit Sondersignalen und einer Polizeikelle herausgewunken und angehalten haben.

Dabei habe der Beamte in dienstlicher Vollmontur inklusive Waffe im Holster bei dem Autofahrer den Eindruck erweckt, dass es sich um eine ordnungsgemäße Polizeikontrolle handele.

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Dabei war der 48-Jährige zu der Zeit nicht im Dienst. Im Rahmen der angeblichen Personenkontrolle soll er gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter dem Autofahrer Handschellen angelegt und in den zivilen Polizeiwagen seiner Direktion gebracht haben.

Aus dem Auto des 62-Jährigen sollen der Hauptkommissar sowie sein Komplize über 57.000 Euro sowie zwei Handys entwendet haben.

Polizei: Es wurden Beweise gefunden!

Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten hat den Haftbefehl gegen den Polizisten (48) am Montag verkündet. (Symbolbild)
Ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten hat den Haftbefehl gegen den Polizisten (48) am Montag verkündet. (Symbolbild)  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Um trotz der Kuriosität den Anschein einer ordnungsgemäßen Polizeikontrolle zu bewahren, soll der Beamte dem Autofahrer im Anschluss ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt haben.

Auf diesem war das angeblich beschlagnahmte, aber in Wirklichkeit geraubte Geld jedoch nicht notiert, wie die Polizei mitteilte.

Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Hauptkommissars sowie der von ihm genutzten Diensträume fanden seine Kollegen Beweismittel und die bei der Tat verwendeten dienstlichen Ausrüstungsgegenstände.

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Der Haftbefehl gegen den Polizisten wurde am Montag durch einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten verkündet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Jedoch ist die Vollstreckung außer Vollzug gesetzt, sodass der Polizist zunächst nicht in Untersuchungshaft muss. Die Ermittlungen dauern an.

Dem Polizeihauptkommissar wurde mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten, seinen Dienst als Polizist auszuüben.

Titelfoto: Christophe Gateau/dpa

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