Autofahrer können's nicht glauben: Angler auf der A61!
Lambsheim - Angler auf der Autobahn? Da staunten die Menschen - die am Samstagnachmittag im Auto auf der A61 bei Lambsheim (Rhein-Pfalz-Kreis) in Rheinland-Pfalz unterwegs waren - nicht schlecht.
Wie ein Polizeisprecher am heutigen Sonntag sagte, gingen gegen 15.30 Uhr bei der Autobahnpolizei Ruchheim gleich mehrere Anrufe ein: Auf der A61 würden zwei Männer mit kompletter Angelausrüstung auf dem Mittelstreifen der Autobahn stehen.
Eine Streife sah sich das an und tatsächlich: Da standen zwei irritierte Angler auf dem Mittelstreifen, die offenbar nicht mehr weiter wussten.
Die Polizisten sammelten die Männer erst einmal ein, brachten sie in Sicherheit und befragten die beiden dann. Was genau war passiert?
Bei den Männern handelte es sich um zwei Lkw-Fahrer, die auf der A61 in nördlicher Richtung unterwegs waren und auf dem Parkplatz "Auf dem Hahnen" ihre vorgeschriebene Ruhezeit verbringen wollten.
Der kürzeste Weg ist nicht immer der beste ...
Um sich ein bisschen zu entspannen, wollten sie ihrem Hobby nachgehen. Über den auf der anderen Seite der Autobahn gelegenen Parkplatz "Auf dem Hirschen" kann man bequem zum angrenzenden Lambsheimer Weiher gelangen - dem Ziel der Brummi-Fahrer.
Um dorthin zu gelangen, hätten die Männer eigentlich eine südlich gelegene Unterführung der A61 nehmen müssen, was zu Fuß mehr als eine halbe Stunde gedauert hätte.
Diese Zeit wollten sich die Fernfahrer aber sparen und überquerten deshalb einfach die Autobahn. Das ging wegen des in diesem Augenblick mäßigen Verkehrs in nördlicher Richtung zunächst ohne größere Probleme.
So erreichten die Männer den Mittelstreifen. Dann ging es allerdings nicht mehr weiter. Denn in beiden Richtungen war nun auf der Autobahn so viel los, dass es unmöglich war, die A61 sowohl in die eine als auch in die anderen Richtung zu überqueren.
Erst die Polizei konnte die Lkw-Fahrer schließlich aus ihrer Lage befreien.
Beide wurden von den Beamten verwarnt. Außerdem wurden sie über die Bestimmungen des Fischereirechts in Deutschland belehrt. Denn auch, wenn sie den Weiher erreicht hätten, hätten sie nicht ihre Angeln auswerfen dürfen.
Titelfoto: Bild-Montage: 123rf/Waldorf27, 123rf/nd3000, Screenshot OpenStreetMap