Anrufer alarmiert Polizei zu angeblichem Familiendrama: Vor Ort wartet böse Überraschung

Eschweiler - Ein bislang unbekannter Anrufer hat sich am vergangenen Wochenende einen "Scherz" erlaubt, der weit unter die Gürtellinie geht: Der Mann rief ein Großaufgebot von Polizei- und Rettungskräften auf den Plan, die völlig umsonst ausrückten.

Die Polizei rückte nach dem Notruf mit mehreren Streifenwagen zu dem Haus in Eschweiler aus. (Symbolbild)
Die Polizei rückte nach dem Notruf mit mehreren Streifenwagen zu dem Haus in Eschweiler aus. (Symbolbild)  © 123RF/ralfliebhold

Wie ein Sprecher der Aachener Polizei am Montag berichtete, hatte der anonyme Anrufer in der Nacht zu Samstag (9. März) gegen 1 Uhr den Notruf gewählt und angegeben, sein Vater habe vermutlich seine Mutter getötet und sich anschließend im Schlafzimmer eingesperrt.

Sofort rückten daraufhin nicht nur mehrere Streifenwagen zu dem besagten Haus nahe der Indestraße in Eschweiler aus, sondern auch Rettungswagen und ein Notarzt.

Am Einsatzort angekommen wartete dann jedoch eine böse Überraschung auf die Kräfte: Das Ehepaar, das in dem Haus mit seinen Kindern wohnt und soeben aus dem Schlaf gerissen worden war, war wohlauf und äußerst verwundert über das Großaufgebot mitten in der Nacht vor der eigenen Haustür.

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Alle Bewohner waren demnach unversehrt, eine Straftat war nicht verübt worden, hieß es.

Geld- oder Freiheitsstrafe: Auch Vortäuschen einer Straftat ist strafbar!

Auch ein Notarzt war in der Nacht auf Samstag vor Ort. (Symbolbild)
Auch ein Notarzt war in der Nacht auf Samstag vor Ort. (Symbolbild)  © Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Die Aachener Polizei konnte über den vermeintlichen "Scherz" des Anrufers wohl ebenso wenig lachen, wie die aus dem Schlaf gerissene Familie! So haben die Beamten nun nicht nur Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer schweren Straftat gegen den unbekannten Anrufer eingeleitet, sondern auch wegen des Missbrauchs von Notrufnummern.

"Wer aus Spaß den Notruf wählt, macht sich strafbar. Das kann weitreichende Konsequenzen haben", erinnerten die Ordnungshüter und erklärten, dass in einem solchen Falle mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr) gerechnet werden muss.

"Auch das Vortäuschen einer Straftat ist eine Straftat", hieß es außerdem. Bei einer Verurteilung droht demnach eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren!

Titelfoto: 123RF/ralfliebhold

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