Obdachloser in Dortmund erstochen - 13-Jähriger soll der Täter sein!
Dortmund - Ein 13-jähriger Junge soll einen Obdachlosen am Dortmunder Hafen getötet haben. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am heutigen Freitag mit. Ein Handyvideo zeige, wie das Kind am Donnerstagabend mit einem Messer auf den Mann eingestochen haben soll.
Die Obduktion habe ergeben, dass das 31-jährige Opfer durch mehrere Messerstiche getötet worden sei. Es stehe fest, "dass ihm die tödlichen Stiche von einem der strafunmündigen Kinder beigebracht wurden".
Im Vorfeld habe es eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem Opfer und dem Kind gegeben. Es gebe zudem auch entsprechende Aussagen von den ebenfalls vorübergehend festgenommenen drei weiteren Minderjährigen. Die Polizei hatte am Donnerstagabend vier minderjährige Tatverdächtige vorläufig festgenommen. Es handelte sich um den 13-Jährigen, ein weiteres gleichaltriges Kind und um zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren.
Die beiden strafunmündigen 13-Jährigen waren bereits nach ihrer Anhörung aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Das Opfer war einige Stunden nach der Tat als ein 31 Jahre alter Mann identifiziert worden, der zuletzt keinen bekannten Wohnsitz hatte.
Zeugen hatten eine Auseinandersetzung beobachtet und die Polizei gerufen.
Toter Obdachloser in Dortmund: Polizeihund erschnüffelt Tatwaffe
Die vier Minderjährigen waren geflohen, aber Minuten später vorläufig festgenommen worden. Nach bisherigem Ermittlungsstand sei nun davon auszugehen, dass die Vier "zufällig am Hafen auf das Opfer trafen", hieß es am Freitag. Es soll zu Beleidigungen zwischen dem 13-Jährigen und dem Obdachlosen gekommen sein soll. Es folgte demnach eine Rangelei, der 13-Jährige soll dann zugestochen haben. Das Handyvideo, das seine Tat zeige, stamme vom Video des 14-Jährigen, sagte der Staatsanwalt auf dpa-Anfrage. Der mutmaßliche Täter sei Bulgare.
Das mögliche Tatmesser sei von einem Polizeihund in Tatortnähe aufgespürt worden.
Die zwei Jugendlichen hatte sich den Angaben zufolge anwaltlich vertreten lassen und kamen am Freitag ebenfalls auf freien Fuß. "Eine Beteiligung an der Straftat des Kindes ist aktuell nicht anzunehmen."
Erstmeldung, 4. April, 22.01 Uhr, zuletzt aktualisiert: 5. April, 14.42 Uhr
Titelfoto: Justin Brosch/dpa