Bei Freigang entflohener Straftäter gefasst: Die brutale Akte Mursal M.

Deggendorf/Plattling - Wie konnte ein derart gefährlicher Mann nach so kurzer Zeit bereits Freigang bekommen?

Mursal M. (24) floh während eines Freigangs.
Mursal M. (24) floh während eines Freigangs.  © Polizei Niederbayern

Am Donnerstagnachmittag gegen 15 Uhr floh Mursal M. während eines begleiteten Ausgangs. Der 24 Jahre alte Somalier ist wegen eines brutalen Tötungsdeliktes in der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Mainkofen in Deggendorf untergebracht.

Gegen 23.30 Uhr konnte der Straftäter in Plattling in der Nähe eines Lebensmitteldiscounters widerstandslos festgenommen werden.

Erst knapp drei Stunden nach der Flucht wurde die Bevölkerung über die "gefährliche Person", wie es in der Öffentlichkeitsfahndung hieß, informiert. Angesichts der Strafakte des Psychiatrie-Insassen kaum zu fassen.

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Im Juli 2021 stach Mursal M. mindestens 111 Mal in einer Obdachlosenunterkunft im niederbayerischen Regen mit zwei Küchenmessern auf einen 52-jährigen Mitbewohner ein. Anschließend trennte er der Leiche den Kopf ab. Der Messerangriff war laut Gerichtsgutachten derartig gewaltsam, dass dem Opfer noch bei lebendigem Leib Innereien austraten.

Obdachlosem Kopf abgetrennt: Täter wurde zuvor ohne Wissen der Behörde aus Klinik entlassen

Der Straftäter sitzt in der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Mainkofen in Deggendorf.
Der Straftäter sitzt in der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Mainkofen in Deggendorf.  © Zema Medien

Bereits einen Monat vor der schockierenden Tat war der Somalier in eine Psychiatrie eingeliefert worden. Laut Landratsamt Regen habe er damals damit gedroht, sich etwas anzutun, woraufhin die Unterbringung veranlasst worden war.

Pikant: Ohne das Wissen der Kreisbehörde wurde er damals wieder aus der Klinik entlassen. Nach Informationen von TAG24 begab er sich selbst zurück in die Obdachlosenunterkunft, wo er später den Mitbewohner auf grausamste Weise tötete.

Im März 2022 fällte das Landgericht Deggendorf ein Urteil: M. hat im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag begangen. Mordmerkmale sah die Strafkammer nicht als erwiesen an. Es sei unklar, ob der an Schizophrenie erkrankte Mann die Verwirklichung der Mordmerkmale gedanklich erfassen konnte, begründete das Gericht das Urteil.

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Da das Gericht davon überzeugt war, dass von M. eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wurde die Unterbringung in der Psychiatrie unbefristet veranlasst.

Warum er bereits nach so kurzer Zeit wieder Freigang bekam, will sich nun auch das Innenministerium genauer ansehen. "Ich werde eine genaue Untersuchung veranlassen, wieso das Bezirkskrankenhaus überhaupt einen Kinobesuch dieses hochgefährlichen Mannes zugelassen hat", sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (67, CSU) gegenüber "Bild".

Titelfoto: Polizei Niederbayern

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