Noch 'ne Geldstrafe offen? Knackis sollen in NRW bald mit Karte zahlen können

Düsseldorf - Wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann, landet man im Zweifel im Gefängnis. Ist man wieder flüssig, muss man seine Reststrafe bislang bar bezahlen oder überweisen. Bald soll es auch per Karte gehen.

Wer kein Bargeld hat, landet bei nicht bezahlten Geldstrafen schon mal für einige Zeit hinter Gittern. Um das zu vermeiden, soll es für Straftäter in NRW bald auch die Möglichkeit geben per Karte zu zahlen.  © Oliver Berg/dpa

Das Land NRW will in drei Gefängnissen testweise die Möglichkeit der Kartenzahlung einführen. Dafür werden laut Justizministerium jetzt die nötigen Lesegeräte angeschafft. So könnte man sich zum Beispiel vor Ort aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen. Das geht bisher nur bar oder per Überweisung.

Justizminister Benjamin Limbach (55, Grüne) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit der Pilotierung des Einsatzes von EC-Kartenlesegeräten machen wir einen wichtigen Schritt, um den Justizvollzug bürgerfreundlicher zu gestalten."

Die Kartenzahlung soll zunächst in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne und Castrop-Rauxel getestet werden. Alle drei Gefängnisse sind Anstalten des offenen Vollzugs.

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"Bei einer positiven Pilotierung ist perspektivisch beabsichtigt, die Geräte in allen 36 Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen einzusetzen", so ein Sprecher des Justizministeriums.

Künftig könnte man sich dann zum Beispiel mit der Bankkarte selbst aus einer Ersatzfreiheitsstrafe auslösen, wenn man wieder Geld auf dem Konto hat - oder ein Freund oder Angehöriger den Restbetrag zahlen will.

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Ziel der Aktion: Weniger Gefängnis-Aufenthalte, bloß weil der Straftäter gerade kein Bargeld hat

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (55, Grüne) will den Verurteilten helfen, ihre Schulden bald auch digital begleichen zu können.  © David Young/dpa
Bisher konnten Geldstrafen nur bar oder per Überweisung bezahlt werden. Künftig soll es auch per EC-Karte gehen. (Symbolbild)  © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn man eine gerichtlich verhängte Geldstrafe nicht zahlen kann. Die Restsumme wird anteilig nach den Tagen in Haft berechnet.

Aus Sicht des Ministeriums könnten portable Lesegeräte auch beim Verkauf von in der Haft hergestellten Produkten genutzt werden, die es auf Messen oder Weihnachtsmärkten gibt.

Auch hier können Kunden bislang nur bar zahlen.

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