Abstruser Nachbarschaftsstreit: Frau verweigert Ehepaar Zugang zu See
Seefeld - Nur sechs Quadratmeter trennen das Anwesen eines Ehepaars vom Pilsensee - doch für den begehrten Zugang zum Wasser wollte die Eigentümerin des winzigen Grundstücks mehr als die 30.000 Euro, die das Paar angeboten hatte.
Das erschien der Eigentümerin angesichts einer zu erwartenden Wertsteigerung zu wenig. Seit dem Frühjahr 2022 verhandelten die Nachbarn unter anderem über den Kauf dieses Grundstücks - der Streit landete vor dem Landgericht München II.
Das Ehepaar bewohnt nach Gerichtsangaben vom Freitag in Seefeld im oberbayerischen Fünfseenland ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück ohne Seezugang. Zwar besitzt das Paar ebenfalls ein schlauchförmiges Grundstück mit direktem Zugang zum Pilsensee - doch der Zutritt geht nur über das sechs Quadratmeter große Fleckchen, das dem Paar eben nicht gehört.
Im Winter 2022 verbot die Eigentümerin dem Ehepaar den Zutritt zu dem Grundstück. Weil sie zur Begründung anführte, dass erst eine Einigung über die Nutzung erzielt werden müsse, zog das Ehepaar vor Gericht und beantragte im Wege der einstweiligen Verfügung die Einräumung eines Notwegerechts.
Die Eheleute führten an, dass zu ihrem Seegrundstück keine öffentliche Straße führe und witterungsempfindliche Gegenstände wie Boote eingelagert werden müssten.
Am 3. Februar erklärte sich die Grundstückseigentümerin angesichts der drohenden Schäden mit einem Betreten des Grundstücks für die Einlagerung einverstanden.
Eine Zivilkammer des Landgerichts lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Angesichts des Zugeständnisses fehle die dafür notwendige Dringlichkeit. Die Entscheidung ist nicht noch rechtskräftig.
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