Nach Anschlägen mit Messer und Auto: Justizministerin warnt wegen wichtiger Gesetzeslücke

Von Martin Oversohl

Stuttgart - Nach den Gewalttaten von Magdeburg und Aschaffenburg sieht Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (53, CDU) eine wichtige Lücke im Strafgesetz.

Das Strafrecht muss aus Sicht der Politikerin Marion Gentges (53, CDU) dringend angepasst werden.
Das Strafrecht muss aus Sicht der Politikerin Marion Gentges (53, CDU) dringend angepasst werden.  © Christoph Schmidt/dpa

Die Taten zeigten, dass Alltagsgegenstände wie Messer oder Fahrzeuge gezielt missbraucht würden, um größtmöglichen Schaden anzurichten, sagte die CDU-Politikerin.

Wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat mache sich bislang nach deutschem Gesetz nur strafbar, wer dabei Sprengstoff oder Schusswaffen nutzen wolle.

"Wer einen Anschlag mit einem Molotow-Cocktail plant, macht sich strafbar", sagte Gentges. "Aber wer dasselbe unter Einsatz eines Messers oder eines Pkw vorbereitet, bleibt straffrei. Das ergibt keinen Sinn." Das Strafrecht dürfe vor solchen Bedrohungen "nicht die Augen verschließen".

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Durch diese Lücke im Gesetz fehle den Staatsanwaltschaften das entscheidende Werkzeug, um frühzeitig gegen Anschlagspläne vorzugehen.

Überwachungen oder Durchsuchungen seien ohne Verdacht einer Straftat nicht erlaubt, sie seien aber "oft der Schlüssel zur Verhinderung solcher Anschläge", sagte Gentges.

In Aschaffenburg hatte sich am 22. Januar eine schwere Gewalttat ereignet, bei der zwei Menschen ums Leben kamen.
In Aschaffenburg hatte sich am 22. Januar eine schwere Gewalttat ereignet, bei der zwei Menschen ums Leben kamen.  © Daniel Vogl/dpa

Bereits Antrag eingereicht

Bereits im Oktober 2024 hatten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat, die Länderkammer, eingebracht.

Der Antrag wurde vom Rechts- und Innenausschuss befürwortet, er hängt jedoch seitdem im Wirtschaftsausschuss fest und droht der sogenannten Diskontinuität zum Opfer zu fallen.

Denn nach Ende einer Wahlperiode müssen Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, neu eingebracht und verhandelt werden.

Titelfoto: BIldmontage: Christoph Schmidt/dpa, Daniel Vogl/dpa

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