Verstümmelte Kinderleiche in Brunnen: Neue Hinweise nach 45 Jahren?

Schwandorf - Kann ein ungelöstes Gewaltverbrechen an einer Jugendlichen nach 45 Jahren aufgeklärt werden?

Ein Polizeibeamter hält das neue Plakat zum Zeugenaufruf im Mordfall Christa Mirthes.
Ein Polizeibeamter hält das neue Plakat zum Zeugenaufruf im Mordfall Christa Mirthes.  © Armin Weigel/dpa

Die Kriminalpolizei in der Oberpfalz bittet mögliche Zeugen, sich nun doch noch zu melden. Am Donnerstag hingen Beamte in Schwandorf Plakate auf, die an den Fall erinnern.

Am 16. Juni 1978 hatten dort spielende Kinder in einem Brunnenschacht die verstümmelte Leiche der 15-jährigen Christa Mirthes gefunden.

Bis heute ist der Täter unbekannt. Aber: Mittels neuer Technik ist es nach Polizeiangaben gelungen, bei der Untersuchung der Asservate von damals eine bislang unentdeckte DNA-Spur sicherzustellen. Die Beamten schließen nicht aus, dass diese von dem Täter stammen könnte.

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Zu Jahresbeginn hatte sich eine Ermittlergruppe den Fall erneut vorgenommen. Zahlreiche Zeugen wurden nochmals angehört.

"Wer hat mir das angetan?": Polizei rollt 45 Jahre alten Mordfall neu auf

Ein Polizeibeamter hält ein Handy mit dem Foto aus dem Jahre 1978 von dem Fundort der 15-jährigen Christa Mirthes: einem Brunnenschacht in Schwandorf.
Ein Polizeibeamter hält ein Handy mit dem Foto aus dem Jahre 1978 von dem Fundort der 15-jährigen Christa Mirthes: einem Brunnenschacht in Schwandorf.  © Armin Weigel/dpa

Die Polizei will endlich herausfinden, wer das Mädchen getötet hat. Auf den Plakaten heißt es über einem Schwarz-Weiß-Foto des Opfers: "Wer hat mir das angetan?". Die Ermittler gehen davon aus, dass der Täter Bezug zu Schwandorf sowie Ortskenntnisse hatte.

Die Plakate werden vorwiegend dort aufgehängt, wo ältere Menschen unterwegs sind: Seniorenheime, Apotheken, Optiker, Behörden. Denn Christa Mirthes wäre heute 60 Jahre alt - und auch die Zeitzeugen und der Täter sind entsprechend älter geworden.

Sollte der Täter noch leben, könnte er auch nach so langer Zeit noch angeklagt und vor Gericht gestellt werden - sofern die Tat weiterhin als Mord eingestuft wird. Denn Mord verjährt nicht.

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Das Bayerische Landeskriminalamt hat für entscheidende Hinweise eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt.

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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