Frauenleiche in Hotelzimmer entdeckt: Checkte sie mit ihrem Mörder ein?
Trier - Neue Erkenntnisse nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Hotelzimmer in Trier (Rheinland-Pfalz). Einen Tag nach der schrecklichen Entdeckung des Personals gab die Polizei ein Update und brachte ein Stück weit Licht ins Dunkel.
Es war ein Schock für die Mitarbeiter des Deutschherrenhofs in der Trierer Deutschherrenstraße. Bereits seit einiger Zeit hatten sie sich darüber gewundert, dass sie einen seit mehreren Tagen im Hotel eingebuchten, weiblichen Gast nicht mehr zu Gesicht bekommen hatten.
Nachdem sie zuvor vorsichtig an der entsprechenden Zimmertür geklopft hatten, öffneten sie diese schließlich - auf dem Bett liegend fanden sie die leblose Frau, der Notarzt konnte lediglich ihren Tod feststellen.
Was am Montag noch als Vermutung seitens der Kriminalermittler aus Trier in den Raum gestellt wurde, war rund 24 Stunden nach dem Leichenfund traurige Gewissheit: Wie Oberstaatsanwalt Manfred Stemper am Dienstag mitteilte, wurde die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens.
Des Weiteren berichtete er in dem öffentlichen Statement, dass es sich bei der Toten um eine 38 Jahre alte Ukrainerin handelte, die bereits am Samstag (25. März) im Deutschherrenhof eingecheckt hatte.
Ist er ihr Mörder? Verstorbene hatte vor einigen Tagen mit einem Mann im Hotel eingecheckt
Dabei soll die Frau jedoch nicht alleine gewesen sein. Begleitet wurde sie von einem Mann, bei dem es sich mutmaßlich um einen Ukrainer gehandelt haben soll und der in einer persönlichen Beziehung zur Verstorbenen gestanden haben soll.
Derzeit gehe man in den Reihen der Ermittler von einer Beziehungstat aus. Wo sich der nicht weiter beschriebene Mann aufhalte, wurde in der Pressemitteilung des Oberstaatsanwaltes nicht bekannt gegeben. Dass er die 38-Jährige im Laufe des gemeinsamen Hotelaufenthaltes getötet habe, sei jedoch überaus sicher.
Weitere Informationen behielten sich die Beamten aus ermittlungstechnischen Gründen zunächst vor. Damit wolle die Polizei die aktuelle Aufklärungsarbeit des Verbrechens nicht gefährden.
Titelfoto: Sebastian Klemm