"Supertalent"-Artistin brutal umgebracht und Leiche in Rhein versenkt: Prozess geplatzt!

Freiburg - Dem Prozess um den Tod einer Artistin des Europa-Parks droht schon zu Beginn am Freitag (9 Uhr) das Aus.

Alla K. während eines Auftritts im Europa-Park.
Alla K. während eines Auftritts im Europa-Park.  © imago images/Star-Media

Der wegen Totschlags angeklagte ehemalige Lebensgefährte der Frau hält sich nach Angaben seines Verteidigers und des Gerichts in seinem Heimatland Kuba auf und wird zum Prozessauftakt nicht anreisen.

Daher könnte das Verfahren gegen den 31-Jährigen sofort vorläufig eingestellt werden - ohne Anklageverlesung, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft.

Eine Hauptverhandlung könne nicht ohne Angeklagten stattfinden.

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Dem Kubaner wird vorgeworfen, seine damalige Freundin Ende April 2019 in einem gemeinsam genutzten Wohnwagen in Rust auf einem Platz des Europa-Parks umgebracht zu haben.

Danach soll er die Leiche in einen Kunststoffsack gesteckt, diesen mit Hantelgewichten beschwert und in den Altrhein geworfen haben.

Erst knapp drei Wochen später hatten zwei Angler den Sack samt Leichnam gefunden.

Das Paar hatte laut Staatsanwaltschaft in Deutschlands größtem Freizeitpark gearbeitet. Außerdem berichtete die Bild-Zeitung, dass es sich bei der Toten um Alla K. handelt, die 2010 bei der RTL-Show "Das Supertalent" auftrat.

Laut Gericht wird sich die Kammer am Freitag voraussichtlich mit der Frage beschäftigen, ob der Mann entschuldigt fehlt und wie nun weiter vorgegangen wird. Ein Haftbefehl gegen den Angeklagten besteht nicht.

Update: 11.44 Uhr

Prozess ist geplatzt

Der Prozess um den Tod einer Artistin des Europa-Parks hat nicht wie geplant in Freiburg beginnen können, weil der angeklagte Ex-Freund der Toten sich in seinem Heimatland Kuba aufhält.

Das Verfahren sei am Freitag ausgesetzt und die weiteren geplanten Termine seien aufgehoben worden, sagte ein Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft. Nun müsse das Landgericht entscheiden, ob ein neuer Termin festgelegt werde.

Der Angeklagte sei wegen der Corona-Pandemie nicht angereist, sagte dessen Anwalt Florian Rappaport.

Sein Mandant wolle sich dem Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig stellen; weil kein Auslieferungsabkommen mit Kuba existiere, könne sein Mandant ohnehin nicht gegen seinen Willen vorgeführt werden.

Titelfoto: imago images/Star-Media

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