Mutter verbietet Tochter, dass Freundin bei ihr schläft: Tage später wird sie tot im Kofferraum gefunden
Bonn - Nach dem gewaltsamen Tod einer Frau (48) aus Königswinter bei Bonn stehen die Tochter (22) und deren Freundin (15) am Dienstag (9.15 Uhr) vor dem Bonner Landgericht.
Anlass für die Tötung soll ein Streit ums Übernachten gewesen sein.
Der Anklage nach war es an den Weihnachtsfeiertagen 2020 zu dem heftigen Disput mit der schwerkranken Mutter gekommen.
Sie soll nicht erlaubt haben, dass die junge Freundin ihrer Tochter in der Wohnung übernachtet.
Daraufhin hätten die beiden die 48-Jährige gemeinsam mit einem Kissen erstickt.
Zwei Tage später soll die Tote von den beiden Angeklagten in Tücher gewickelt im Kofferraum ihres eigenen Autos abgelegt worden sein.
Bei dem Plan zum Verstecken der Leiche sei der 17-jährige Freund der Jüngeren um Hilfe gebeten worden, hieß es.
Panne im Leichen-Auto: Tote Frau im Kofferraum entdeckt
Laut Anklage hatte das Auto allerdings wenige hundert Meter vom Tatort entfernt eine Panne. Daraufhin sollen sie die Kennzeichen abgeschraubt und den Wagen stehengelassen haben.
Das auffällig auf der Landstraße abgestellte Pannenauto wurde abgeschleppt. Acht Tage später bemerkte ein Mitarbeiter auf dem Gelände des Abschleppunternehmens einen unangenehmen Geruch. Am 5. Januar entdeckten Polizisten schließlich die Leiche im Kofferraum.
Die beiden wegen Totschlags angeklagten jungen Frauen befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Der 17-Jährige, der damals keinen Führerschein gehabt haben soll, ist wegen Strafvereitelung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis mitangeklagt.
Update, 13.32 Uhr: Öffentlichkeit von Prozess ausgeschlossen
Im Verfahren gegen eine 22-Jährige, die ihre Mutter (48) mit einem Kissen erstickt haben soll, ist die Öffentlichkeit am Dienstag noch vor Beginn der Hauptverhandlung ausgeschlossen worden.
Die Jugendstrafkammer des Bonner Landgerichts gab damit einem Antrag der Verteidigerin der ebenfalls angeklagten 15-jährigen Freundin der Tochter statt.
Das Interesse der Öffentlichkeit, den Prozess mitzuverfolgen, müsse vor der Schutzwürdigkeit der jugendlichen Angeklagten zurückstehen, hieß es.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa