Hass und "Tötungswille": Patrick S. (35) soll Sophie N. (†23) gestalkt, gequält und erstochen haben
Dessau/Hannover - Von Alptraum und Horror ist im Prozess die Rede: Patrick S. (35) verliebt sich in Sophie N. (†23), die will aber nur Freundschaft. Er stellt ihr nach, belästigt sie - tötet sie am Ende. Wie grausam dieses Ende war, lassen erst die Worte der Mutter richtig erahnen.
Wie muss die Mutter des erst 23 Jahre alten Opfers sich gerade fühlen? "Wissen Sie, wie es mir ergeht, wenn ich am Grab meiner Tochter stehe?", ruft sie dem Angeklagten am Freitag im Prozess am Landgericht Hannover zu. "Mein Kind war schutzlos, mein Kind hatte Angst."
Von einem "Alptraum" spricht Staatsanwältin Wiebke Gratz in ihrem Plädoyer, Nebenklagevertreter Marco Bennewitz nennt es eine "Horrorsituation".
Beide fordern lebenslange Haft für den angeklagten Stalker, einen 35-Jährigen aus Dessau in Sachsen-Anhalt. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Reue habe er nicht gezeigt.
Der Mann beugt sich tief über die Anklagebank, fast scheint er sich dahinter verstecken zu wollen.
Der 35-Jährige soll im Januar 2020 in die Wohnung der jungen Frau eingedrungen sein - über Stunden soll er sich dort versteckt haben, unter einem Bett.
Als sie im Badezimmer war, griff er sie an, in schwarzer Montur, mit Sturmhaube und bewaffnet mit Klappmesser und Pfefferspray. Zuerst habe er das Pfefferspray eingesetzt, dann habe er brutal auf ihren Kopf eingeschlagen und sie schließlich erstochen, sagte die Staatsanwältin. Außerdem soll er sie laut Anklage mit einem Elektroschocker gequält haben.
Es seien weder eine Hemmschwelle noch ein Zögern zu erkennen gewesen, nur ein "unbedingter Tötungswille". Auch habe er ihre Arg- und Wehrlosigkeit ausgenutzt - es habe keine Fluchtmöglichkeit gegeben, es sei kein Fenster im Badezimmer.
Blutiges Messer und Unterwäsche des Opfers gefunden
Die Tat habe sich anhand der Beweise rekonstruieren lassen, auch wenn der 35-Jährige in der Verhandlung geschwiegen habe, sagte Gratz. Dagegen hatte er sich einen Tag nach dem Verbrechen der Mann in Dessau gestellt - und gestanden.
Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann überführt, die junge Frau "planvoll und heimtückisch" getötet zu haben: Das blutige Messer mit einer neun Zentimeter langen und 2,5 Zentimeter breiten Klinge sei in seinem Auto gefunden worden, ebenso Schlüssel und Unterwäsche des Opfers, die er aus der Wohnung mitgenommen haben soll. An seiner Kleidung sei Blut gewesen, blutige Fußspuren in der Wohnung hätten ihm zugeordnet werden können.
Nur mit einem Sachverständigen habe der Angeklagte gesprochen, ihm habe er gesagt, spontan in die Wohnung eingestiegen zu sein, er habe sie zur Rede stellen wollen.
Die Staatsanwältin ging dagegen davon aus, dass die Tat geplant war: Der Mann sei "umfangreich ausgestattet gewesen", er habe neben der Waffe und dem Pfefferspray auch eine Sturmhaube, eine Schutzbrille und einen Glasschneider dabei gehabt.
Nachdem sie ihn zuvor abgewiesen habe, sei er tief gekränkt gewesen und er habe allenfalls eine "Hassliebe" für sie empfunden: "Wenn ich von Hass spreche, dann meine ich das auch so", betonte Gratz.
Er habe seine Bedürfnisse über das Leben seines Opfers gestellt - und schon Jahre vor der Tat habe er ihr das "Leben zur Hölle machen" wollen.
Auf Freundschaft folgten Stalking-Angriffe
Die beiden Deutschen hatten sich im Juli 2017 kennengelernt - das Opfer wollte aber einen rein freundschaftlichen Kontakt. Der 35-Jährige fühlte sich zurückgewiesen.
Ab Dezember 2017 kam es zu Stalking-Angriffen, der Mann soll begonnen haben, die 23-Jährige in sozialen Netzwerken, aber auch telefonisch und persönlich zu belästigen und ihr nachzustellen.
Auf Snapchat und Instagram soll er mindestens 50 Profile der jungen Frau mit freizügigen Bildern angelegt haben.
Aber auch beobachtet habe er die 23-Jährige, observiert geradezu, mit einem GPS-Tracker am Auto der Mutter in Dessau.
Bennewitz sprach von einer "Obsession", die junge Flugbegleiterin selbst habe ihn als übergriffig und "touchy" empfunden, wie auch aus Chatverläufen hervorgehe.
Nachdem er sie zweimal in Barcelona besucht habe, habe sie ihm klargemacht, nichts mehr mit ihm zu tun haben zu wollen. "Danach geht's los", sagte der Anwalt mit Blick auf die Belästigungen.
Die junge Frau sei hilflos und all dem nicht gewachsen gewesen."Das ist nicht Zuneigung, das ist auch nicht Beschützen, das ist gelebter Narzissmus", betonte der Anwalt. "Von allen feigen Tötungsarten ist das die ekelhafteste." Dem Angeklagten warf er vor, sich in der Verhandlung "weggeduckt" zu haben.
Die Mutter folgte der Verhandlung mit roten Augen und verkrampften Händen. Sie sagte, die 23-Jährige sei ihr einziges Kind, ihre kleine Familie und ihr "ganzes Glück und Lebensinhalt" gewesen. Der Angeklagte habe "kalt und menschenverachtend" in wenigen Minuten das Leben ihrer Tochter und ihr eigenes zerstört.
Für den 8. Februar wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet.
Titelfoto: Ole Spata/dpa