Mordfall Ayleen (†14): Täter erneut wegen Kindesmissbrauch verurteilt
Von Christine Schultze
Gießen - Das Landgericht Gießen hat erneut Sicherungsverwahrung für den bereits verurteilten Mörder der 14-jährigen Ayleen aus Baden-Württemberg angeordnet.

"Der Angeklagte ist infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.
Auch die bereits im Prozess um den Mordfall Ayleen verhängte lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld erneuerte das Gericht. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie aus.
In dem Prozess war es aus Sicht der Staatsanwaltschaft darum gegangen, die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung wieder herzustellen, nachdem der Bundesgerichtshof diese wegen einer gesetzlichen Änderung des Strafrahmens für einen der Vorwürfe aufgehoben hatte. Dazu gehörte die Verurteilung zu einer weiteren mindestens zweijährigen Haftstrafe.
Der Mann hatte Ayleen aus Gottenheim nahe Freiburg über sexualisierte Chats kennengelernt, Nacktfotos von ihr gefordert und sie damit erpresst. Schließlich holte er die Schülerin im Juli 2022 von ihrem Wohnort in Gottenheim nahe Freiburg ab, brachte sie in ein Waldstück bei Langgöns in Mittelhessen und tötete sie.
Die Leiche der 14-Jährigen wurde später im Teufelssee bei Echzell gefunden.

Aktueller Prozess drehte sich um Missbrauch ohne Körperkontakt
In dem aktuellen Prozess war der Deutsche wegen eines anderen Falles angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm den sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt sowie die Beschaffung von kinderpornografischen Inhalten vor. Er hatte in einem Videotelefonat mit einer 13-Jährigen onaniert und von dieser auch Nacktfotos erhalten.
Zum Prozessbeginn hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Für den sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt sprach das Gericht nun eine Strafe von zwei Jahren und drei Monaten aus und für den anderen eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Nach Angaben seiner Verteidiger will der 32-Jährige auch Revision einlegen.
Titelfoto: Christian Lademann/dpa