Mord an Georgine Krüger (†14): Das Urteil ist rechtskräftig!

Berlin/Karlsruhe - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil: Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen 45-Jährigen wegen Mordes an der Berliner Schülerin Georgine Krüger (†14) ist jetzt rechtskräftig.

Georgines Mörder wurde bereits im März 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Georgines Mörder wurde bereits im März 2020 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.  © Paul Zinken/dpa, Polizei Berlin/Polizei Berlin/dpa

Damit wurde die Revision des Familienvaters verworfen. Es seien keine Rechtsfehler des Berliner Landgerichts gesehen worden. Es hatte sein Urteil auf ein Geständnis gestützt, das der Mörder gegenüber einem verdeckten Ermittler abgegeben hatte.

Das rätselhafte Verschwinden der 14-jährigen Georgine im September 2006 ist einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Jahrelang und aufwendig wurde nach dem Mädchen gesucht. Doch die Leiche wurde bis heute nicht gefunden.

Laut Urteil vom März lockte der arbeitslose Nachbar die damals 14-Jährige unter einem Vorwand in seinen Keller.

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Nachdem er die Schülerin bewusstlos geschlagen und sexuell missbraucht hatte, erwürgte er sie, um eine Entdeckung der Vergewaltigung zu verhindern. Vermutlich verschwand die Leiche im Hausmüll.

Der Bundesgerichtshof informiert bei Twitter über die Rechts­kräf­tig­keit des Urteils

Der Prozess war außergewöhnlich, weil es keine DNA-Spuren gab, keine einzige Faser und keine Leiche

Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des 45-jährigen Familienvaters verworfen und das Urteil bestätigt, das damit rechtskräftig ist.
Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision des 45-jährigen Familienvaters verworfen und das Urteil bestätigt, das damit rechtskräftig ist.  © Paul Zinken/dpa

Georgine wollte Model oder Schauspielerin werden. Am 25. September 2006 kam das Mädchen auf dem Weg von der Schule nicht zu Hause an. An dem Tag wollte sich Georgine bei einer Casting-Agentur vorstellen. Sie sollte eine Statistenrolle in der ARD-Vorabendserie "Türkisch für Anfänger" bekommen.

Jahrelang führten alle Spuren ins Nichts. Erst im April 2016 erfuhr eine Mordkommission, dass ein Mann aus der Nachbarschaft der verschwundenen Schülerin wegen sexueller Nötigung einer Jugendlichen in seinem Keller zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Die Ermittler stellten fest, dass sein Mobiltelefon am Tag des Verschwindens in derselben Funkzelle wie Georgines Handy eingeloggt war.

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Der Prozess war außergewöhnlich, weil es keine DNA-Spuren gab, keine einzige Faser, keine Leiche. Und der Deutsche mit türkischen Wurzeln schwieg.

Titelfoto: Paul Zinken/dpa, Polizei Berlin/Polizei Berlin/dpa

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