Messerattacken von Duisburg: Islamist verurteilt - Höchststrafe!
Düsseldorf – Acht Monate nach den mörderischen Messerattacken von Duisburg hat ein geständiger Islamist die Höchststrafe erhalten.
Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verurteilte den 27-Jährigen am Dienstag wegen Mordes und Mordversuchs zu lebenslanger Haft.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren Mindesthaftdauer praktisch ausschließt. Zudem verhängte es die anschließende Sicherungsverwahrung.
Der Syrer zeige keinerlei Reue, kein Mitgefühl und habe weitere Straftaten angekündigt, hatte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft gesagt. Er sei der Losung der Terrorgruppe Islamischer Staat gefolgt, die gesamte Welt zu einem Kriegsschauplatz zu machen.
Der geständige Islamist hatte zunächst am 9. April in Duisburg nachts auf der Straße einen 35-jährigen Mann mit mindestens 28 Messerstichen umgebracht. Neun Tage später hatte er mit einem Messer in einem Duisburger Fitnessstudio vier Besucher niedergestochen und schwer verletzt.
Blutbad in Duisburger Fitnessstudio: Islamist gesteht – "Wollte so viele Menschen wie möglich töten"
"Ich wollte so viele Menschen wie möglich töten", hatte er gestanden und: "Ich wollte noch mehr Taten begehen, bis ich getötet werde, damit ich als Märtyrer sterbe."
Die Gleichgültigkeit des Angeklagten sei für die Opfer und ihre Familien schockierend gewesen, hatten die Nebenklagevertreter gesagt. Der Verteidiger hatte keinen Antrag gestellt: "Mein Mandant hat nicht mit mir gesprochen. Am ersten Tag konnte ich ihn noch bremsen, aber dann hat er eine Einlassung abgegeben, die noch über den Inhalt der Anklage hinausging."
Der 27-Jährige hatte am Montag erneut das Wort ergriffen: "Sie können richten, was und wie sie wollen. Das ist nur das Leben hier im Diesseits. Wir hoffen darauf, dass Gott uns ins Paradies bringt", hatte er gesagt.
Auf die Urteilsverkündung am Dienstag zeigte er keine Reaktion.
Erstmeldung von 11.40 Uhr, aktualisiert um 12.30 Uhr
Titelfoto: Christoph Reichwein/dpa