Messer-Mord in Dresdner Altstadt: Dschihadist plante schon 2017 einen Anschlag

Dresden - Die Polizei konnte einen Tatverdächtigen im Fall des Messer-Mordes in der Dresdner Innenstadt von Anfang Oktober fassen. Offenbar hatte die Attacke einen extremistischen Hintergrund.

Abdullah A.H.H. stand bereits im September 2018 in Dresden vor Gericht.
Abdullah A.H.H. stand bereits im September 2018 in Dresden vor Gericht.  © xcitePRESS (Archiv)

Wie die Beamten am Mittwochvormittag mitteilten, konnte am gestrigen Dienstagabend ein Tatverdächtiger (20) festgenommen werden.

"Der 20-jährige syrische Staatsbürger ist im Zuge der Spurenauswertung in den Fokus der Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizeidirektion Dresden geraten", so die Ermittler.

Die Hinweise und Spuren erhärteten den Tatverdacht, weshalb die Polizei sofort eine Fahndung nach dem Mann einleitete. Beamte fanden ihn schließlich am Dienstag nur unweit des Tatorts auf der Wilsdruffer Straße.

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"Er wurde festgenommen und befindet sich aktuell in Polizeigewahrsam", so die Ermittler.

Update, 21. Oktober, 15.13 Uhr: Verdächtiger ist islamistischer Gefährder

Laut einem Bericht des "Spiegel" ist der Verdächtige als islamistischer Gefährder bekannt.

Es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Mittwoch mit. Den sächsischen Sicherheitsbehörden soll der Syrer "seit geraumer Zeit als gewaltbereiter Extremist bekannt" sein. "Die Polizei führt Abdullah A.H.H. als Gefährder."

Update, 21. Oktober, 15.25 Uhr: Haftbefehl gegen Beschuldigten erlassen

Der Verdächtige wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt.
Der Verdächtige wurde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter vorgeführt.  © Holm Helis

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Mittwoch Haftbefehl gegen einen 20-jährigen Syrer erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Es steht eine islamistisch motivierte Tat im Raum.

Der Beschuldigte hat am Mittwoch in seiner Anhörung vor dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden keine Angaben zur Sache gemacht.

Er war erst am 29. September nach vollständiger Verbüßung seiner Jugendstrafe aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht.

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Er ist aktuell im Besitz einer Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz.

Update, 21. Oktober, 15.52 Uhr: Soko "Schloßstraße" ermittelt

Die Polizei hat in Anlehnung an den Tatort unter dem Namen "Schloßstraße" eine Sonderkommission mit 29 Beamten eingerichtet.

Der seit 2015 in Deutschland geduldete Mann ist nach Angaben der Behörden erheblich vorbestraft. So war er vom Oberlandesgericht Dresden im November 2018 unter anderem wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Sichverschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Körperverletzung und Bedrohung zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Diese Strafe wurde dann nach Angaben der Behörde 2019 vom Amtsgericht Leipzig in eine weitere Verurteilung wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung einbezogen. Diese Jugendstrafe musste der Beschuldigte vollständig absitzen.

Update, 21. Oktober, 15.58 Uhr: Durchsuchung im Asylbewerberheim in Pappritz

Am Mittwoch fand eine polizeiliche Durchsuchung im Asylbewerberheim in Dresden-Pappritz statt. In der Unterkunft am Wachwitzer Höhenweg 1a durchsuchten Kriminalbeamte die Wohnräume.

Wie die Polizei Dresden auf Anfrage von TAG24 bestätigte, stand die Durchsuchung in Zusammenhang mit der Festnahme des Tatverdächtigen nach dem Tötungsdelikts in der Schloßstraße.

Der Syrer soll in dem Heim gewohnt haben.

Am Mittwoch durchsuchten Polizeibeamte das Asylbewerberheim in Dresden-Pappritz.
Am Mittwoch durchsuchten Polizeibeamte das Asylbewerberheim in Dresden-Pappritz.  © Roland Halkasch
Der verdächtige Syrer soll in der Unterkunft am Wachwitzer Höhenweg 1a gewohnt haben.
Der verdächtige Syrer soll in der Unterkunft am Wachwitzer Höhenweg 1a gewohnt haben.  © Roland Halkasch

Update, 21. Oktober, 16.32 Uhr: Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen zu Dresdner Messerangriff

Nach der Festnahme eines syrischen Tatverdächtigen hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden übernommen.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat am 4. Oktober einen radikal-islamistischen Hintergrund hatte, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe sagte. Kurz vor der Bundesanwaltschaft hatte am Mittwoch zunächst die Generalstaatsanwaltschaft Dresden den Fall übernommen. Schon da hieß es, es stehe eine islamistisch motivierte Tat im Raum.

Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Verfolgung terroristischer Vereinigungen im In- und Ausland. Daneben kann er die Ermittlungen zu anderen staatsschutzrelevanten Straftaten übernehmen, wenn die innere Sicherheit der Bundesrepublik oder ihre Verfassungsgrundsätze gefährdet sind.

Update, 21. Oktober, 16.41 Uhr: Verdächtiger stand wegen Terrorverdacht vor Gericht

Abdullah A.H.H. stand bereits im September 2018 in Dresden vor Gericht (TAG24 berichtete). Die Generalstaatsanwaltschaft warf ihm damals vor, sich seit dem Frühjahr 2016 mit dem Terrornetzwerk "Islamischer Staat" (IS) und dem Dschihad beschäftigt, radikalisiert und für den IS in mehreren Chat-Beiträgen geworben zu haben.

Im Chat habe er sich zudem als "schlafende Zelle" bezeichnet und sich für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter" interessiert.

Das Amtsgericht Dresden hatte den Fall, ihn nach der Beweisaufnahme aber wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland an das für Staatsschutzsachen zuständige Oberlandesgericht Dresden abgegeben.

Abdullah A.H.H. (r) interessierte sich in Chats unter anderem für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter".
Abdullah A.H.H. (r) interessierte sich in Chats unter anderem für Anleitungen zum Bau von Sprengstoffgürteln sowie Schriften wie "Rechtsleitende Kunde für den Selbstmordattentäter".  © xcitePRESS (Archiv)

Update, 21. Oktober, 17.10 Uhr: Abdullah A.H.H. plante Anschlag in Dresden

Laut einer Meldung vom Oberlandesgericht Dresden aus dem Jahr 2018 plante Abdullah A.H.H. bereits in der Vergangenheit einen Anschlag bzw. ein Selbstmordattentat in Dresden.

In der Mitteilung hieß es: "Der Senat konnte mithilfe der Ausführungen des renommierten Islamwissenschaftlers Dr. Steinberg aus Berlin, der sein Gutachten anhand der auf sichergestellten Mobilfunkgeräten gespeicherten Daten (Chats, Videos und Lichtbilder) erstellte, ferner feststellen, dass der Angeklagte seit Frühsommer 2017 eine jihadistische Ideologie vertrat, sich zunehmend dem 'IS' zuwandte und sich schließlich als dessen Anhänger Gedanken um die Ausführung eines Attentats machte."

Und weiter: "Diesbezüglich äußerte sich der Angeklagte in der Verhandlung insbesondere auch zu einem möglichen von ihm im Sommer 2017 in groben Umrissen angedachten Anschlag in Dresden."

Update, 21. Oktober, 17.42 Uhr: Seehofer mahnt nach Messerattacke von Dresden zu Wachsamkeit

Nach der Festnahme im Fall der Messerattacke auf zwei Touristen in Dresden hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu Wachsamkeit gegenüber Extremismus und Terrorismus aufgerufen. "Der tödliche Angriff auf zwei Touristen in Dresden vor knapp drei Wochen hatte offenbar einen radikal-islamistischen Hintergrund", erklärte der CSU-Politiker am Mittwoch.

Und weiter: "Mein Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen, die neben dem Verlust heute erfahren mussten, dass die Morde vermutlich politisch motiviert waren. Die Tat führt uns erneut die Gefährlichkeit islamistischer Gewalt vor Augen."

Seehofer führte aus: "Egal welche Form von Extremismus und Terrorismus, es ist höchste Wachsamkeit angezeigt." Die Sicherheitsbehörden müssten ihre Arbeit optimal ausüben können und verdienten dafür "die vollste Unterstützung der Politik und alle dafür notwendigen Instrumente".

Update, 21. Oktober, 18.08 Uhr: Verurteilter Islamist in U-Haft

Der 20-Jährige Syrer ist ein radikaler Islamist, bereits vorbestraft und nun wegen Mordes und versuchten Mordes in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen übernommen.

"Der islamistische Terror ist eine andauernde große Bedrohung für unsere Gesellschaft, gegen die wir mit aller Konsequenz vorgehen müssen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wir brauchen höchste Wachsamkeit und entschiedenes Vorgehen von Polizei, Sicherheitsbehörden und Justiz."

Update, 21. Oktober, 18.17 Uhr: Seit 2017 als "Gefährder" eingestuft

Als Islamisten hatten die Behörden Abdullah A.H.H. schon seit August 2017 auf dem Schirm. Damals hatte ihn nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur das Landeskriminalamt Sachsen als "Gefährder" eingestuft.

So nennt man bei der Polizei Extremisten, denen man eine schwere Gewalttat bis hin zu Terroranschlägen zutraut.

Titelfoto: xcitePRESS (Archiv)

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