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Mann richtet Nachbar nach Saufgelage brutal hin: Gibt es am Ende keine Strafe?
Frankfurt am Main - Ein 36 Jahre alter Mann muss sich von diesem Mittwoch (9.30 Uhr) an zum zweiten Mal vor dem Landgericht Frankfurt verantworten, weil er ohne ersichtlichen Grund seinen Wohnungsnachbarn erstochen haben soll.
Der Nachbar des Irakers war im Oktober 2020 tot in dem Mietshaus in Frankfurt-Niederrad aufgefunden worden.
Bereits 2021 wurde der Angeklagte in einem ersten Prozess zu achteinhalb Jahren Haft wegen vollendeten Totschlags verurteilt.
Der Bundesgerichtshof kassierte dieses Urteil mit dem Hinweis, dass die Frage des Tötungsvorsatzes nicht ausreichend geklärt worden sei.
Für den zweiten Prozess hat die Schwurgerichtskammer zunächst acht Verhandlungstage bis Ende September terminiert.
Titelfoto: KeutzTVNews