Vor den Augen ihrer Kinder: Mann (49) richtet Ehefrau (†32) mit 30 Messerstichen hin
Kassel - Ein 49 Jahre alter Mann ist vom Landgericht Kassel wegen Totschlags an seiner Frau zu einer dreizehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die 32-Jährige nach einem Streit vor den Augen der fünf gemeinsamen Kinder im Alter zwischen einem und elf Jahren mit mindestens 30 Messerstichen getötet hat.
Mit der Entscheidung blieb das Gericht hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage zurück, die auf schweren Totschlag beziehungsweise Mord plädiert hatten. Mordmerkmale sahen die Richter nicht als erfüllt an. Es handele sich um eine in affektiver Erregung begangene Impulstat, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung.
Die Beziehung des Paares sei problembehaftet gewesen, führte der Richter aus. Bereits vor der Tat sei der Angeklagte seiner Frau gegenüber aggressiv geworden. "Aber vor allem wegen der Kinder hat sie sich nicht getrennt." Dennoch habe sich im Laufe des Verfahrens gezeigt, dass das Bild nicht so schwarz sei, wie es seitens der Anklage gemalt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben. Den Angaben zufolge soll der Iraker streng nach muslimischen Prinzipien gelebt haben. Seine Frau pflegte dagegen laut Staatsanwaltschaft einen modernen Lebensstil und wollte die Trennung.
Das habe er als "Ehrverletzung" verstanden. Dem vorsitzenden Richter zufolge habe sich das Bild des nach streng religiösen Regeln lebenden Moslems nicht bestätigt.
Mögliches Mordmotiv? Ehefrau lehnte muslimische Prinzipien ihres Mannes ab
Der Charakter des Mannes sei dennoch besonders. "Der Angeklagte ist ein impulsiver und zu Aggression neigender Mensch", sagte er. Ihm werde zugute gehalten, dass er nicht vorbestraft sei, keinen Fluchtversuch unternommen und die Tat weder verdeckt noch geleugnet habe. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte ausgesagt, sich zwar an die Streitigkeiten mit seiner Frau, nicht aber an die Tat selbst erinnern zu können.
Der Iraker wurde außerdem zur Zahlung von Hinterbliebenengeld in Höhe von jeweils 20 00 Euro an seine fünf Kinder verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist möglich.
Ursprungsartikel von 6.05 Uhr, aktualisiert um 17.58 Uhr
Titelfoto: dpa/Uwe Zucchi