Zwei Frauen getötet: Lkw-Fahrer ist "klassischer Serienmörder"

Innsbruck/Endingen - Ein in Deutschland wegen Mordes an einer Joggerin bereits mit lebenslanger Haft bestrafter Lkw-Fahrer (TAG24 berichtete) ist in Österreich wegen eines anderen Mordes verurteilt worden.

8. November 2016: Polizisten suchen bei Endingen in den Weinbergen nach einer 27-jährigen Joggerin.
8. November 2016: Polizisten suchen bei Endingen in den Weinbergen nach einer 27-jährigen Joggerin.  © picture alliance/Patrick Seeger/dpa

Das Landgericht Innsbruck sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 43-Jährige im Januar 2014 eine französische Austauschstudentin im österreichischen Kufstein umgebracht hat. 

Da bereits die Höchststrafe verhängt wurde, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. 

Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

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Die Verteidigerin zweifelte zum Prozessauftakt an der Aussagekraft von nicht vollständigen DNA-Spuren, die bei beiden Leichen sichergestellt worden seien. 

Diese DNA-Merkmale könnten auf 158.000 Menschen zutreffen. 

Außerdem habe ihr Mandant in Deutschland kein Geständnis abgelegt. 

Dagegen erklärte der Staatsanwalt, GPS-Daten des Lastwagens des Verdächtigen und die DNA-Spuren belegten dessen Schuld. 

Zudem habe der Angeklagte die Tat an der Französin in Deutschland vor einem Psychiater indirekt gestanden.

Die Studentin aus Lyon war im Januar 2014 durch Schläge auf den Kopf getötet worden. Ihr Leiche wurde von Polizisten am Inn-Ufer entdeckt. Die Tatwaffe, eine Hubstange, wie sie zum Beispiel zum Anheben eines Lkw-Führerhauses genutzt wird, wurde im Fluss gefunden. 

Joggerin in Baden-Württemberg ermordet

Der Lkw-Fahrer war 2017 in Deutschland nach dem Mord an der 27-jährigen Joggerin im baden-württembergischen Endingen verhaftet und zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden (TAG24 berichtete).

Dem Angeklagten werde die "allerschwerste Kriminalität" zur Last gelegt, erklärte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Der einstimmige Schuldspruch der Geschworenen erfolgte wegen Mordes und Störung der Totenruhe.

Der als Zeuge bestellte Psychiater erklärte, von dem 43-Jährigen gehe eine hohe Gefahr für weitere Delikte aus. "Es spricht aus psychiatrischer Sicht einiges dafür, dass der Angeklagte ein klassischer Serienmörder ist."

Titelfoto: picture alliance/Patrick Seeger/dpa

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