Mann tötet Trinkfreund wegen zehn Euro: Urteil steht fest

Kiel - Im Prozess gegen Ingo F. (37) wegen einer Bluttat ist das Urteil gefallen.

Ingo F. sitzt bei einem Prozesstag im Gericht. (Archivbild)
Ingo F. sitzt bei einem Prozesstag im Gericht. (Archivbild)  © dpa/Andre Klohn

Für den gewaltsamen Tod eines Mannes in Bad Segeberg hat das Landgericht Kiel den 37-Jährigen zu sechs Jahren und sieben Monaten wegen Totschlags in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl verurteilt.

Der Angeklagte habe seinen langjährigen Freund "dermaßen zugerichtet", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann am Donnerstag in seiner Urteilsbegründung. Er habe dessen Tod billigend in Kauf genommen.

Wegen der seit Jahren bestehenden schweren Alkohol- und Drogenprobleme des Mannes ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entzugsanstalt an.

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In dem Verfahren wurden auch zwei von dem Mann in Bad Segeberg begangene Körperverletzungen aufgeklärt. Mit dem Strafmaß blieb die 8. Große Strafkammer unter der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die auf neun Jahre und sieben Monate plädiert hatten.

Der Verteidiger von Ingo F. wertete das Geschehen vom 29. Oktober 2018 als Notwehr und forderte einen Freispruch.

Täter und Opfer tranken zusammen und nahmen Drogen

Vor dem Landgericht Kiel wird der Prozess gegen Ingo F. geführt. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Kiel wird der Prozess gegen Ingo F. geführt. (Archivbild)  © dpa/Carsten Rehder

Der 37-Jährige war erst wenige Tage vor der Gewalttat aus einem erneuten Entzug entlassen und obdachlos. Laut Gericht leidet er neben den Alkohol- und Drogenproblemen unter einer ADHS-Erkrankung und einer Persönlichkeitsstörung.

Nach einer Nacht im Freien kam er wenige Tage vor der Tat bei seinem langjährigen Freund und späteren Opfer unter. Dort tranken Täter und Opfer am Tattag laut Gericht gemeinsam Alkohol und konsumierten Marihuana, Ecstasy sowie Speed.

Später gab der damals 36-Jährige dem späteren Opfer zehn Euro, um von einem Nachbarn weitere Drogen zu besorgen, was jedoch scheiterte. Nach der Rückkehr kam es zum heftigen Streit zwischen beiden. Der Angeklagte forderte sein Geld zurück.

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Das spätere Opfer griff zu einem Messer mit 35 Zentimetern Klingenlänge, um das es in der Folge ein Gerangel gab, bei dem beide Schnittverletzungen an den Händen davon trugen.

Nach Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte danach das große Messer. "Die Notwehrlage war beendet", sagte Richter Brommann.

Dann habe der Angeklagte mehrfach auf sein Opfer eingetreten, das nach dem ersten Tritt bereits am Boden lag. "Es gibt gute Gründe für die Annahme von Schlägen."

Nach der Tat stellte sich Ingo F. der Polizei

Ein Justizbeamter steht im Gerichtssaal. (Symbolbild)
Ein Justizbeamter steht im Gerichtssaal. (Symbolbild)  © dpa/Angelika Warmuth

Auch habe er das Opfer gewürgt. "Er hat aus Wut gehandelt, wie immer in derartigen Fällen." Die Staatsanwältin sprach von einer "völlig sinnlosen, brutalen Tat" Die Überlebenszeit des Opfers von 20 bis 30 Minuten spreche "für einen qualvollen Erstickungstod".

Das Opfer starb laut Rechtsmediziner durch Ersticken nach Gewalteinwirkung gegen den Hals in Kombination mit einem Thorax-Trauma. Der Mann wies neben diversen Rippenbrüchen auch eine Verletzung am Herzen auf. Das zeige, wie massiv die Tritte waren, sagte der Richter.

Nach der Tat ließ der 37-Jährigen seinen verletzten Freund zurück. Er nahm dessen Geldbörse an sich, ging in eine Spielhalle und mehrfach zu einer Tankstelle, um Alkohol zu kaufen.

Erst Stunden später kehrte er in die Wohnung zurück, trat dafür die Tür ein. Zu diesem Zeitpunkt war der Mann bereits tot. Der Angeklagte will noch Wiederbelebungsversuche unternommen haben. Danach stellte er sich der Polizei.

Der Angeklagte legte vor Gericht ein weitgehendes Geständnis ab, räumte darin aber nur mehrere Tritte ein. Eine Tötungsabsicht bestritt er vehement. Er habe gegen einen Angriff mit einer Machete lediglich sein Leben verteidigt.

In seinem letzten Wort räumte er ein, möglicherweise ein paar Mal zu viel auf seinen Kontrahenten eingetreten zu haben. Aber: "Ich bin kein Mörder." Und: "Das mit Björn tut mir mehr als nur einfach leid." Dieser habe ihn jedoch angegriffen. "Ich hatte Angst um mein Leben. Mag sein, dass ich überreagiert habe."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger will eine mögliche Revision prüfen.

Titelfoto: dpa/Andre Klohn

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