Historischer Mordfall an Berliner Grenze aufgerollt: Ex-Stasi-Agent angeklagt!
Berlin - Es klingt wie die Story aus einem Spionagefilm, ist aber düstere Realität: Fast 50 Jahre nach einem Todesschuss an der innerdeutschen Grenze soll sich ein heute 79-Jähriger wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Das teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Berlin am Donnerstag mit. Im vorliegenden Fall geht es demnach sogar um heimtückischen Mord.
Der ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR aus Leipzig soll am 29. März 1974 den polnischen Staatsbürger Czeslaw Jan Kukuczka an einem Kontrollpunkt nach West-Berlin hinterrücks erschossen haben.
Der 38 Jahre alte Pole habe zuvor in der Botschaft seines Landes versucht, seine ungehinderte Ausreise nach West-Berlin mithilfe einer Bombenattrappe zu erpressen. Die Stasi habe daraufhin entschieden, die Ausreise zum Schein zu genehmigen und den Mann mit den nötigen Papieren ausgestattet.
Insgeheim soll jedoch der Befehl erlassen worden sein, Kukuczka möglichst unauffällig zu liquidieren. Damit sei der damals 31-jährige Angeklagte beauftragt worden, der "einer Operativgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben soll", wie es seitens der Staatsanwaltschaft hieß.
Mord aus dem Hinterhalt: Hat der Ex-Stasi-Agent Czeslaw Kukuczka in den Rücken geschossen?
Der 38-Jährige wurde am frühen Nachmittag zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße begleitet. Als er den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, soll der Ex-Stasi-Agent ihn schließlich aus dem Hinterhalt mit einem gezielten Schuss in den Rücken getötet haben. Dabei seien ihm "Lunge, Milz und Leber zerfetzt" worden, wie es in einem ausführlichen Bericht bei "Chronik der Mauer" zu lesen ist.
Doch warum erfolgt die Anklage erst jetzt? Das liegt laut Staatsanwaltschaft daran, dass die Ermittlungen lange Zeit nicht vorwärtsgekommen waren. Das ausschlaggebende Indiz sei erst 2016 aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv erbracht worden.
Allerdings ging man zunächst von Totschlag aus, sodass die Tat bereits verjährt gewesen wäre. Das hat sich nun jedoch geändert, da die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt ansieht - Mord verjährt bekanntlich nicht.
Sollte der Argumentation der Staatsanwaltschaft Folge geleistet und die Anklage final zugelassen werden, soll der Prozess gegen den früheren Stasi-Mitarbeiter aus Leipzig vor dem Landgericht Berlin geführt werden.
Titelfoto: Jens Kalaene/ZB/dpa