Grausamer Mord an Obdachlosem (†78): Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

Von Britta Schultejans

München - Für den Mord an einem Obdachlosen am Englischen Garten in München hat das Landgericht einen 57 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt.

Sein Anwalt Christian Gerber (r.) konnte ihm zumindest eine Chance auf Bewährung erkämpfen: Ein 57-Jähriger wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Sein Anwalt Christian Gerber (r.) konnte ihm zumindest eine Chance auf Bewährung erkämpfen: Ein 57-Jähriger wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.  © Peter Kneffel/dpa

Das Gericht sah keinerlei Zweifel daran, dass der Mann den 78-Jährigen erst erschlug und nach seinem Tod dann anzündete, um die Spuren zu verwischen.

Der Fall hatte München vor rund einem Jahr erschüttert, als die brennende Leiche des Obdachlosen unter einer Brücke gefunden worden war.

Der verurteilte Ungar stammt ebenfalls aus dem Obdachlosenmilieu, er habe "den entsetzen Auffinder des brennenden Leichnams gespielt", so das Gericht.

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Er habe sich auch als verzweifelter Retter inszeniert, sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl.

Sie sprach von einem eindeutigen Gesamtbild in diesem Indizienprozess. Der Mann wurde wegen Mordes und Raubes mit Todesfolge verurteilt.

Täter hat Aussicht auf Bewährung nach 15 Jahren

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer neben der lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Damit wäre eine Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Dieser Forderung folgte das Gericht nicht.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und einen Dritten als Tatverdächtigen ins Spiel gebracht. Sein Verteidiger hatte darum Freispruch gefordert. Diese Version glaubte das Gericht jedoch nicht.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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