Eigene Tochter (†15) grausam ermordet: Eltern wollen Gerichtsurteil nicht akzeptieren
Von Bernd Glebe
Mainz - Für den Mord an ihrer 15 Jahre alten Tochter verurteilte das Landgericht Mainz die Eltern zu einer lebenslangen Haftstrafe: Gegen diese Entscheidung legten Mutter und Vater nun über ihre Rechtsbeistände Revision ein.

Die Revision wird vom Bundesgerichtshof geprüft, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Richter des Landgerichts hatten es in ihrer Entscheidung als erwiesen angesehen, dass das aus dem afghanischen Herat stammende Paar seine Tochter am 15. Juni 2024 erst mit Tabletten ruhiggestellt, dann mit dem Auto von Pirmasens nach Worms an den Rhein gebracht und dort schließlich getötet hatte.
In der Familie soll es immer wieder Streitigkeiten gegeben haben. Die Tochter hatte vor der Tat unter anderem Drogen genommen, mehrfach war es zu körperlichen Auseinandersetzungen mit der Mutter gekommen.
Am Tattag soll der Vater am Rhein sein Kind mit einem Schal gedrosselt, über einen Weg bis zum Ufer geschleift und ohnmächtig ins Wasser geworfen haben.
Besondere Schwere der Schuld für Eltern festgestellt
Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung Mitte April auch noch die besondere Schwere der Schuld für beide Angeklagten festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren für das Paar aus Afghanistan rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber eher ausgeschlossen.
Die Richter sahen in dem Fall zwei Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Bis zur Entscheidung über die Revision ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig. Die Eltern bleiben nach Angaben der Gerichtssprecherin in Untersuchungshaft.
Titelfoto: Lando Hass/dpa