Ehefrau mit 30 Messerstichen getötet: 49-Jähriger in Kassel vor Gericht

Kassel/Bad Arolsen - Ein 49-Jähriger soll seine Frau vor den Augen der gemeinsamen Kinder im nordhessischen Bad Arolsen mit mindestens 30 Messerstichen getötet haben.

Die Leiche der mit zahlreichen Stichen getöteten Frau war im Juli letzten Jahres gefunden worden – schon kurz darauf nahm die Polizei den Ehemann der Toten als dringend tatverdächtig fest. (Symbolbild)
Die Leiche der mit zahlreichen Stichen getöteten Frau war im Juli letzten Jahres gefunden worden – schon kurz darauf nahm die Polizei den Ehemann der Toten als dringend tatverdächtig fest. (Symbolbild)  © Johannes Krey/dpa

Seit Mittwoch muss sich der Mann wegen Mordes vor dem Landgericht Kassel verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben.

Der Iraker habe streng nach muslimischen Prinzipien gelebt, sagte Staatsanwältin Angela Rek. Seine 32-jährige Frau hingegen habe einen modernen Lebensstil pflegen wollen und die Trennung gewollt.

"Das verstand er als Ehrverletzung." Schon vor der Tat habe der Angeklagte seiner Frau mehrfach gedroht sie umzubringen und sei ihr gegenüber gewalttätig geworden.

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Am 19. Juli vergangenen Jahres soll er die Drohungen dann in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis Waldeck-Frankenberg in die Tat umgesetzt haben.

Laut Staatsanwältin Rek stach er mit einem Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 20 Zentimetern "wuchtig und mit voller Tötungsabsicht" mindestens 30 Mal auf das Opfer ein – vor den Augen der fünf gemeinsamen Kinder im Alter zwischen einem und elf Jahren.

Der Angeklagte schilderte, es sei zuvor beim Einkaufen zu einer Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau gekommen. Zu Hause habe sich der Streit fortgesetzt.

Er habe immer an seine Frau appelliert, an die gemeinsamen Kinder zu denken, sagte der 49-Jährige. Sie habe geantwortet: "Wer sagt, dass es deine Kinder sind." Danach sei er gereizt gewesen. An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Auf einmal war es vor mir schwarz."

Für den Prozess sind bis zum 24. August sechs weitere Verhandlungstermine angesetzt.

Verdacht der Staatsanwaltschaft beschreibt klassischen "Intim-Femizid"

Sollte sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen, so wäre der Tod der Frau ein klassisches Beispiel für einen sogenannten "Intim-Femizid".

Der Begriff bezeichnet den Mord an einer Frau durch den Beziehungspartner aufgrund von Eifersucht oder gekränktem Ehrgefühl.

Aktualisierte Fassung: 6. Juli, 12.35 Uhr.

Titelfoto: Johannes Krey/dpa

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