Blutbad von Aschaffenburg: Hätten die Opfer gerettet werden können?
Aschaffenburg/Lohr am Main/Schweinfurt - Das tödliche Blutbad von Aschaffenburg mit zwei Toten bewegt die Nation noch immer. Während bezüglich des mutmaßlichen Täters eine erste Entscheidung getroffen wurde, stellt sich aufgrund jüngster Erkenntnisse die Frage, ob die Tat hätte verhindert werden können.
Denn wie mehrere Medien mit Bezug auf Erläuterungen der Staatsanwaltschaft in Schweinfurt berichteten, hätte der 28-jährige afghanische Staatsbürger Ende Dezember des Vorjahres eine etwa einmonatige Haftstrafe antreten sollen.
Der Anlass war eine von einem Gericht verhängte Geldstrafe, die der mutmaßliche Messerstecher vom Schöntal-Park nicht beglich. Daraufhin hätte er eigentlich eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen - ab dem 23. Dezember 2024. Somit wäre er zumindest zum Zeitpunkt der Bluttat nicht auf freiem Fuß gewesen.
Doch saß er keinen einzigen Tag hinter Gittern, wie sich herausstellte. Dem zugrunde liegt die Tatsache, dass er auch an einem anderen Gericht zu einer nicht beglichenen Geldstrafe verurteilt wurde. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, sei diese zwischenzeitlich ebenfalls fällig geworden, weshalb das Amtsgericht in Schweinfurt zunächst eine Gesamtstrafe hätte festlegen müssen.
So weit sollte es jedoch nicht kommen. Am vergangenen Mittwoch soll der 28-Jährige, der bereits polizeibekannt war, stattdessen eine Kindergartengruppe attackiert und dabei einen Zweijährigen getötet haben. Ein 41 Jahre alter Mann, der schützend eingreifen wollte, starb bei der Messerattacke ebenfalls.
Zudem wurden drei weitere Personen, darunter ebenfalls Kinder, mitunter schwer verletzt.
28-Jähriger nach zweifachem Mord vorerst wieder in Psychiatrie untergebracht
Mittlerweile wurde der dringend Tatverdächtige am gestrigen Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entschied, dass der vermeintliche Messerstecher vorerst - zum wiederholten Male - in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden solle.
Am heutigen Freitag wurde er schließlich einer forensischen Einrichtung im nahe gelegenen Lohr am Main überstellt.
Titelfoto: NEWS5/Ferdinand Merzbach