Bestialischer Mord an junger Frau (†25): Nachbar muss lebenslänglich hinter Gitter!

Münster - Rund sieben Monate nach dem Fund einer schrecklich zugerichteten Frauenleiche (†25) im münsterländischen Saerbeck ist ein Nachbar des Opfers am heutigen Montag zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Die Leiche der 25-Jährigen war nach der barbarischen Tat in einem Gebüsch gefunden worden. (Archivfoto)
Die Leiche der 25-Jährigen war nach der barbarischen Tat in einem Gebüsch gefunden worden. (Archivfoto)  © David Poggemann/Nord-West-Media/dpa

Der deutsche Angeklagte hatte die 25-Jährige erwürgt und die Leiche später in einem Waldstück abgelegt. Um sicherzugehen, dass die Frau auch wirklich tot ist, hatte er ihr dort auch noch den Hals durchtrennt und ihr einen tiefen Stich in den Bauch versetzt.

Laut Urteil des Landgerichts Münster wollte sich der Angeklagte an seiner Nachbarin rächen, weil sie die Beziehung zu ihm beendet und sich mit anderen Männern getroffen hatte. Das Urteil lautet auf Mord und Mordversuch.

Richterin Elisabeth Hülsmann sprach bei der Urteilsbegründung von einem "nicht nachvollziehbaren Besitzdenken". Der Angeklagte habe den Wunsch nach "Bestrafung und Vergeltung" gehabt.

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Um zum Ausdruck zu bringen, dass die 25-Jährige in seinen Augen "nichts wert" sei, habe er ihr auch noch Hundekot in den Rachen gestopft. "Damit wollte er sie entmenschlichen", so Hülsmann.

Taxifahrer bemerkte heftigen Streit, fuhr dann aber einfach weiter

Täter und Opfer wohnten in Greven, rund 13 Kilometer vom späteren Fundort der Leiche entfernt. Der Angeklagte, ebenfalls zwischen 20 und 30 Jahre alt, hatte seine Nachbarin in der Nacht auf den 28. August 2022 von der Kirmes abgeholt, da sie den letzten Bus verpasst hatte.

Beide hatten eine kurze Beziehung geführt, die von der Frau rund einen Monat vor der Tat beendet worden war. Trotzdem waren die beiden laut Urteil noch freundschaftlich verbunden.

Vor dem Haus war dann jedoch ein heftiger Streit entbrannt, bei dem die 25-Jährige brutal geschlagen wurde. Ein Taxifahrer, der zufällig vorbeigekommen war, hatte zwar angehalten, war dann aber weitergefahren. Im Urteil war von einem "Versagen von Zeugen" die Rede.

Der Angeklagte hatte die Tat nach seiner Festnahme gestanden, sich im Prozess aber nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: David Poggemann/Nord-West-Media/dpa

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