Tochter lernt Vater erst spät kennen: Was beide tun, als sie 18 ist, sorgt für Entsetzen
Carmarthenshire (Wales) - Es klingt wie eine wilde Räuberpistole. Doch die Geschichte einer Tochter und ihres Vaters aus Wales wurde jetzt vorm Gerichtshof in Swansea detailliert nachgezeichnet. Demnach haben beide immer wieder Sex gehabt, seit die Frau 18 Jahre alt war. Wie konnte es nur so weit kommen?
Staatsanwalt Tom Scapens erklärte dem Gericht in dieser Woche, dass die junge Frau bis in ihr Teenageralter geglaubt habe, dass ihr Vater nicht mehr am Leben sei.
Als die damals Minderjährige die Wahrheit erfahren habe, sei sie entschlossen gewesen, ihren Vater zu finden. Durch die Suche in sozialen Medien habe sie den Mann, der heute in seinen 50ern ist, tatsächlich aufspüren können.
Laut Wales Online sollen beide eine Beziehung zueinander aufgebaut haben, nachdem sie sich erstmals begegnet waren. Erst nach dem 18. Geburtstag soll die Situation dann "eskaliert" sein.
Vater und Tochter hatten einvernehmlichen Sex - in der Regel, nachdem sie beide Alkohol getrunken hatten. Schließlich erzählte die junge Frau jemandem in einer Kneipe von der Inzest-Beziehung.
Entsetzt schaltete die Person daraufhin die Polizei ein, woraufhin der Vater festgenommen wurde. Nachdem er dank gezahlter Kaution wieder auf freien Fuß gekommen war, begannen er und seine Tochter im walisischen Carmarthenshire erneut Sex zu haben - gegen seine Auflagen.
Richter nennt Vater "ausbeuterisch"
Laut Staatsanwalt Tom Scapens habe die Tochter zunächst die Anklage gegen ihren Vater unterstützt, sei dann jedoch zurückgerudert. Sie "liebe" ihren Vater und wolle eine "normale" Beziehung zu ihm, so Scapens. Sie habe die "genetische Anziehung" zwischen sich und ihrem Vater verantwortlich für das Geschehene gemacht.
Richter Paul Thomas KC bezeichnete die Taten des Mannes allerdings als "illegal, völlig unmoralisch und ausbeuterisch". "Sie waren die dominante Figur - Sie hätten das verhindern müssen", so der Richter zum Beschuldigten.
Da der Mittfünfziger bereits seit vergangenen Oktober in Untersuchungshaft gesessen hatte, wurde ihm dies als Freiheitsstrafe angerechnet.
Daher muss er nun nicht mehr ins Gefängnis. Dafür wurde er zu gemeinnütziger Arbeit für drei Jahre verurteilt. Außerdem muss er einen Kurs für Sexualstraftäter sowie ein Rehabilitationsprogramm absolvieren.
Titelfoto: 123rf/zhuravlevab