Junge wird von Mutter und ihrem Partner missbraucht und Männern zum Sex angeboten
Karlsruhe - Im zweiten Prozess um die verabredete Vergewaltigung eines Jungen aus Staufen bei Freiburg will das Landgericht Karlsruhe am Freitag sein Urteil sprechen.
Den Ausgang des Verfahrens deutete der Vorsitzende Richter schon am Vortag in einem rechtlichen Hinweis an: Demnach soll der Angeklagte in eine geschlossene Anstalt (TAG24 berichtete).
Offen ist noch die Strafbemessung. Verantworten muss sich ein in Reinbek bei Hamburg geborener 45-jähriger Elektriker aus Schleswig-Holstein.
Dieser hatte 2017 über das Darknet, einen geschützten Bereich des Internets, Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen, um das Kind zu vergewaltigen. Zu der Tat kam es nicht. Der Mann tappte in eine Falle der Polizei, wurde in Karlsruhe festgenommen, angeklagt und verurteilt.
Der Junge war mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Partner missbraucht und anderen Männern für Sex überlassen worden. Das Paar und weitere Täter wurden dafür bereits zu langen Haftstrafen verurteilt.
Der Prozess vor dem Landgericht steht im Zusammenhang mit dem Missbrauchsfall von Staufen, bei dem ein Junge von mehreren Tätern vergewaltigt worden war. Vor dem Urteil sind die Plädoyers geplant (ab 9 Uhr).
Der Angeklagte war vom Landgericht im Juni 2018 zu achtjähriger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf: Es sei nicht ausreichend begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.
Damit hatte die Verteidigerin argumentiert: Die schwere Pädophilie ihres Mandanten sei eine Erkrankung, die in der Psychiatrie behandelt werden müsse. Ein Gutachter sieht das offenbar ähnlich: Das Gericht kündigte an, den Haftbefehl in einen Unterbringungsbefehl umwandeln zu wollen.
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