Skandal bei Augsburger Domsingknaben: Ex-Mitarbeiter zu Bewährungsstrafe verurteilt
Augsburg - Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und einer Reihe von heimlichen Nacktaufnahmen von Jungen ist ein ehemaliger Mitarbeiter der Augsburger Domsingknaben zu knapp zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Der 26-Jährige hatte am Donnerstag zu Beginn des Verfahrens vor dem Amtsgericht Augsburg alle Vorwürfe uneingeschränkt zugegeben.
Da er bei einigen der Taten noch nicht 21 Jahre alt und somit Heranwachsender war, wurde die Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten nach dem Jugendstrafrecht verhängt.
Der Mann hatte Videos von Mitgliedern des Knabenchors angefertigt, als diese auf der Toilette und unter der Dusche waren. Es ging in dem Prozess um insgesamt neun solcher Filme.
Außerdem hatte er einen 13-Jährigen missbraucht, indem er sich am Körper des schlafenden Kindes rieb. Das Kind übernachtete damals bei dem Chormitarbeiter daheim in München.
Der 26-Jährige war früher Hilfskraft bei dem überregional bekannten katholischen Chor, nachdem er zuvor dort selbst gesungen hatte. Die Taten hatten sich zwischen 2017 und 2020 zugetragen, seitdem arbeitet der inzwischen in Dresden lebende Mann nicht mehr bei dem Chor.
Ex-Knabenchor-Mitarbeiter legt Geständnis wegen Nacktaufnahmen ab
Er entschuldigte sich mehrfach bei seinen Opfern, die zum Teil als Zuhörer in dem Gerichtssaal waren. "Das Schlimmste war das Zerstören des Vertrauens", sagte Richter Bernhard Kugler im Urteil. Die Kinder hätten zu dem Angeklagten aufgeschaut, er sei als Mitarbeiter des Chors Vorbild gewesen.
Die Videos hatte der Mann nicht nur in den Räumen des Kirchenchores aufgenommen. In einem Fall war der Chor beispielsweise wegen einer Konzertreise in einem Hotel in Brandenburg. Bereits seit mehr als drei Jahren macht der Mann eine Therapie, die er als Bewährungsauflage fortsetzen muss.
Sein Verteidiger sprach von einer "sexuellen Fehlleitung" bei dem Angeklagten. Dieser muss auch 2000 Euro Schmerzensgeld an den missbrauchten Jungen zahlen.
Zu Beginn des Prozesses hatten der Richter, der Staatsanwalt und der Verteidiger sich hinter verschlossenen Türen verständigt, dass der Mann im Falle eines Geständnisses eine knapp zweijährige Haftstrafe zur Bewährung erwarten kann.
Dem Angeklagten wurde insbesondere zugutegehalten, dass er durch sein Geständnis den Opfern eine Zeugenaussage vor Gericht erspart hatte.
Erstmeldung: 6 Uhr; zuletzt aktualisiert: 17.24 Uhr
Titelfoto: Stefan Puchner/dpa